Das neue Investmentsteuerrecht tritt ab 2018 ohne Übergangsregelung in Kraft. Fondshäuser und Anleger müssen sich zeitnah auf die neue Rechtslage einstellen. Das BMF hat Ende März den Entwurf eines über 50-seitigen Anwendungsschreibens zur Klärung von Zweifelsfragen präsentiert und den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.
Kern der Reform ist neben der künftigen eigenständigen, partiellen Körperschaftsteuerpflicht des Investmentfonds, die fallweise Entlastung des Anlegers durch Teilfreistellungen im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs bzw. in der Veranlagung (vgl. hierzu und zu den Implikationen für Alternative Investments altii-blog v. 23.01.2017). Der Frage, wann eine Teilfreistellung anzuwenden ist, kommt damit für die effektive Rendite einer Fondsanlage künftig zentrale Bedeutung zu. Dies zeigt sich deutlich, wenn man beispielsweise die Teilfreistellungen für Aktienfonds (mindestens 51% Kapitalbeteiligungsquote) betrachtet: Bei Kapitalgesellschaften als Anleger beläuft sich die Teilfreistellung auf 80% der Investmenterträge, was offensichtlich erhebliche Auswirkungen auf das Anlageverhalten institutioneller Anleger haben wird (vgl. hierzu Elser, Corporate Asset Management nach der Investmentsteuerreform,CORPORATE FINANCE, Heft 5/2016).
Der Qualifizierung einer Fondsanlage als Aktienfonds setzt voraus, dass der Fonds gemäß seinen Anlagebedingungen fortlaufend mindestens 51% seines Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen (z.B. Aktien) investiert. Zu einigen hiermit verbundenen Zweifelsfragen hat das BMF nunmehr Stellung bezogen:
Diese Äußerungen des BMF werden signifikanten Einfluss auf die Strukturierung von Fondsprodukten haben. Die steuereffiziente Strukturierung von Investmentfonds unter Beachtung der neuen Rahmenbedingungen steht im Vordergrund des WM Seminars am 29. Juni 2017 in Frankfurt am Main. Neben dem Schwerpunkt auf Fondsdesign und Gestaltungsüberlegungen in Bezug auf die Investmentsteuerreform bietet das Seminar ausführliche Informationen zum künftigen Tax Reporting und zeigt Lösungen zur rechtzeitigen Umsetzung der Investmentsteuerreform auf.
Dr. Thomas Elser ist Steuerberater und Partner bei der auf Transaktionen, Investments und Tax Compliance spezialisierten Kanzlei TAXGATE Partners in Stuttgart und Frankfurt. Auf TAXGATE finden Sie weitere Blogs sowie Veranstaltungen zum Thema Steuerrecht.
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