
InvStG 2018 – BMF präsentiert den Entwurf eines Anwendungsschreibens
Das neue Investmentsteuerrecht tritt ab 2018 ohne Übergangsregelung in Kraft. Fondshäuser und Anleger müssen sich zeitnah auf die neue Rechtslage einstellen. Das BMF hat Ende März den Entwurf eines über 50-seitigen Anwendungsschreibens zur Klärung von Zweifelsfragen präsentiert und den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.