Sachwerte - Erbaugrundstücke sind die ideale Sachwertanlage
Investments, die auf dem Erbbaurecht basieren, sind sowohl für institutionelle Immobilienhalter interessant als auch für Kapitalanleger. An solche Grundstücke heranzukommen ist allerdings nicht einfach. Kirchen und andere Bestandshalter verkaufen nur selten. Es gibt jedoch die Möglichkeit, selber solche Grundstücke zu schaffen.
Abseits der Renten- und Aktienmärkte bieten sich, der markowitzschen Portfoliotheorie folgend, Sachwerte von jeher als Stabilisatoren für das Portfolio an. Die Investition in ein physisch vorhandenes Gut gilt als rentabel (Erträge + Wertsteigerung), sicher, inflationsgeschützt und korreliert kaum mit der Entwicklung an den Aktien- und Rentenmärkten. In Zeiten turbulenter Kapitalmärkten stehen Sachwerte besonders hoch im Kurs. Außer in Handelsschiffe wird so ziemlich in alle Assetklassen investiert, allen voran in Immobilien. Folge: Die Preise haben – zumindest in den guten Lagen – in den letzten Jahren deutlich angezogen. Die Bundesbank hat bei Eigentumswohnungen in den sieben größten deutschen Städten allein im Jahr 2012 eine Preissteigerung um 11% festgestellt. Der Preisindex für den Neubau von Mehrfamilienhäusern ist dem Statistischen Bundesamt zufolge von 2006 bis 2012 um rund 21% gestiegen.
Aus Kapitalanlagegesichtspunkten ist – für sich betrachtet – das Grundstück im Gegensatz zu den Gebäuden die werthaltigere Investition. Denn die klassischen Immobilienrisiken wie das Mietausfallrisiko sowie die Modernisierungs- und Instandhaltungskosten betreffen ausschließlich die Gebäude, nicht das Grundstück. Letzten Endes ist es immer das Grundstück, das den Wert einer Immobilie nicht nur hält, sondern über die Zeit auch steigert – im Durchschnitt 6,4% pro Jahr.
Auch wenn die Preise für Immobilien seit Ausbruch der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise stark gestiegen sind, so darf unterstellt werden, dass der Wert für das bebaute Grundstück daran einen überproportionalen Anteil hat.
Trotzdem sind Grundstücke als Kapitalanlagen bei Investoren nicht besonders weit verbreitet. Dabei hat diese Anlageklasse eine jahrhundertelange Tradition. Kirchliche Einrichtungen und Kommunen halten von jeher Grundstücke, auf denen sie ein Erbbaurecht vergeben und welches ihnen damit sehr gut planbare und stabile Cashflows beschert – gesetzlich normiert und inflationsgeschützt.
Im Erbbaurechtsmodell werden Immobilien rechtlich in das Grundstück einerseits und das Gebäude andererseits getrennt und können danach vollkommen unabhängig voneinander vermarktet werden. Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, welches dem Erbbaurechtsnehmer (= Gebäudeeigentümer) das Recht zuspricht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten bzw. zu besitzen. Dafür zahlt der Erbbaurechtsnehmer dem Erbbaurechtsgeber (= Grundstückseigentümer) eine Nutzungsgebühr, den sogenannten Erbbauzins.
Das Erbbaurecht wird in zwei Grundbüchern erfasst, zum einen erstrangig in der zweiten Abteilung im Grundbuch des belasteten Grundstücks (Grundstücksgrundbuch) und zum anderen im sogenannten Erbbaugrundbuch, ebenfalls im ersten Rang. Somit ist geregelt, dass auch ein neuer Gebäudeeigentümer in die Zinszahlungspflicht eintritt. Das Erbbaurecht kann als grundstücksgleiches Recht vererbt, veräußert, verschenkt und belastet werden.
Das führt zu einer Win-win-Situation. Der Eigentümer des Gebäudes verringert beim Kauf einer Immobilie seinen finanziellen Aufwand, da das Grundstück nicht mitfinanziert werden muss. Ebenso können Bestandshalter durch einen nachträglichen Grundstücksverkauf mittels Erbbaurechtsbestellung Kapital generieren – zum Beispiel für notwendige Sanierungsmaßnahmen oder Modernisierungen, die wiederum den Wert der Gebäude steigern. Der Grundstückseigentümer/Investor erhält einen sehr stabilen und langfristigen Cashflow, den Erbbauzins. Dieser bemisst sich in der Regel am Wert des Bodens. Der Erbbauzins ist indexiert. Das heißt, er ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt – mit steigender Inflation steigt auch der Zinssatz, sodass man hier von einer Realverzinsung sprechen kann. Die Anpassung an die Inflation ist vertraglich geregelt und wird bei Wohnimmobilien in der Regel alle drei Jahre vorgenommen, bei Gewerbeimmobilien sind die Intervalle kürzer. Somit ist ein laufender Inflationsschutz impliziert.
Darüber hinaus muss der Investor bei Erbbaugrundstücken nicht mit den üblichen Immobilienrisiken wie Mietausfall oder Instandhaltungskosten rechnen. Selbst Gebäudeversicherungen, die Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Gebäudeeigentümer. Durch die lange Laufzeit eines Erbbaurechtsvertrages – in der Regel 99 Jahre – erhalten alle Parteien Planungssicherheit. Nach Ablauf des Erbbaurechts kann dieses entweder verlängert werden oder der Grundstückseigentümer kauft das Gebäude, wobei er sich an dem dann aktuellen Verkehrswert orientiert.
Sollte der Gebäudeeigentümer Insolvenz anmelden, beziehungsweise mit der Erbbauzinszahlung in Höhe mindestens zweier Jahresbeiträge in Verzug sein, kann der Heimfall durch den Grundstückseigentümer betrieben werden. Dabei wird der Grundstückseigentümer das Gebäude verwerten, um seine Ansprüche zu decken und als Entschädigung den Verkehrswert des Gebäudes mit einem Abschlag zahlen (je nach Erbbaurechtsvertrag).
Der größte Haken ist die geringe Verfügbarkeit von Erbbaugrundstücken. Wer Erbbaugrundstücke als Kapitalanlage im Portfolio hat, der trennt sich in der Regel kaum von ihnen, weshalb Erbbaugrundstücke selten gehandelt werden. Daher generieren Spezialisten dieses Asset selbst, indem sie Vollimmobilien in Grundstück und Gebäude aufspalten und getrennt vermarkten. Die DGR-Deutsche Grundstücksverwaltungs GmbH räumt dem Erbbauberechtigten auf Wunsch das vertragliche Recht ein, dass das Grundstück nach einer fest definierten Laufzeit zu einem fest definierten Preis zurückgekauft werden kann; etwa wenn der Eigentümer der Gebäude das Objekt nach 10 Jahren als Vollimmobilie wieder veräußern möchte. Erbbaugrundstücke als Kapitalanlage müssen bestimmte Investitionskriterien erfüllen: Die Werthaltigkeit der Aufbauten auf dem Grundstück muss in einem vernünftigen Verhältnis zum aktuellen oder möglichen Mietertrag und dem Jahreserbbauzins stehen. Im aktuellen Zinsumfeld bieten Grundstücksinvestitionen dieser Art stabile Cashflows und attraktive Renditen von rund 4 bis 4,5% pro Jahr. Stresstests zeigen, dass eine Erbbaugrundstücksinvestition selbst unter Worst-Case-Szenarien (Grundstückswert nach 30 Jahren: 0,00 Euro) noch rund 3% Rendite erwirtschaften.
Investoren können sich nach ihren eigenen Investitionskriterien ein oder mehrere Erbbaugrundstücke zusammenstellen. Der Verwaltungsaufwand ist verhältnismäßig gering und kann auf Wunsch auch an Dritte vergeben werden. Aber auch strukturierte Poolinglösungen, sogenannte Club Deals, sind denkbar. Dabei investieren mehrere Investoren in eine neu gegründete Gesellschaft, die wiederum ein Grundstücksportfolio kauft und hält. Ein Blick in die Nische „Kapitalanlagen auf Basis des Erbbaurechtes“ kann sich für Investoren mit konservativem Anlageansatz im aktuellen Zinsumfeld also lohnen.
Der Autor
Klaus Secker
verfügt über langjährige Erfahrung im Versicherungs- und Immobilienbereich. Seit 2008 hat er sich auf die Bewertung und Neubildung von Erbbaugrundstücken spezialisiert und gründete mit Partnern aus dem Finanzdienstleistungsbereich die DGR - Grundstücksverwaltungs GmbH.
DGR Grundstücksverwaltungs GmbH
mit Sitz in Ahrensburg bei Hamburg ist als innovativer Finanzdienstleister in der Immobilienwirtschaft tätig und hat sich auf die Konzeption von Erbbaugrundstücks-Investments sowie die Akquisition und Verwaltung von Erbbaugrundstücken spezialisiert.