Erneuerbare Energien im Standortfördergesetz: Hemmnisse für Immobilienbranche sollen beseitigt werden
Aktueller Regierungsentwurf macht Solaranlagen für Investmentfonds attraktiver
Am 10.09.2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz) beschlossen. Der Gesetzesentwurf greift zentrale Elemente des zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes wieder auf. node energy begrüßt den Gesetzesentwurf, schafft er doch einen rechtssicheren Rahmen für Investitionen von Investmentfonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur. Insbesondere die Immobilienfondsbranche kann nunmehr aus aufsichts- und steuerrechtlicher Sicht das Potenzial Ihrer (Dach)-Flächen heben und neue Geschäftsmodelle mit nachhaltigem Strom erschließen.
Der Ausbau von Solaranlagen ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Klimaziele. Dennoch gibt es noch immer regulatorische Hürden, die der Umsetzung der wirtschaftlichsten Business-Modelle mit Solarstrom im Wege stehen. Daher ist es nun umso erfreulicher, dass das Bundeskabinett mit dem aktuellen Gesetzesentwurf für das Standortfördergesetz der Zukunft von Solaraufdachanlagen neuen Schwung verleiht.
Unternehmerische Bedenken werden zerstreut
Vor allem fördert der Entwurf Investitionen in erneuerbare Energien durch Immobilienfonds, indem er gezielt die bisherigen rechtlichen und steuerlichen Kernhemmnisse beseitigt. Das zentrale Hindernis für Immobilienfonds war bisher die Rechtsunsicherheit bezüglich der „aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung“ von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Der Verkauf von Strom an Mieter im Rahmen eines Onsite-PPAs oder die Netzeinspeisung galt als potenziell steuerschädliche gewerbliche Tätigkeit, die den steuerlichen Status des Investmentfonds gefährden konnte.
Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit
Das Bundeskabinett stellt in dem Gesetzesentwurf nun klar, dass diese Tätigkeit für die Qualifikation als Investmentfonds explizit „unschädlich“ ist. Außerdem gibt es Änderungen an der 5 %-Grenze, auch als Schmutzquote bekannt. Diese bleibt zwar formal bestehen, jedoch werden Einnahmen aus der Bewirtschaftung von Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Berechnung dieser Grenze explizit ausgenommen. Zusätzlich Rechtssicherheit erhalten Immobilienfonds dadurch, dass die steuerlichen Änderungen durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufsichtsrechtlich abgesichert werden.
Positives Signal für den Solarausbau
Michael Blichmann, Geschäftsführer von node.energy, kommentiert: “Der neue Gesetzesentwurf über das Standortfördergesetzt ist ein gutes und wichtiges Signal für die Immobilienbranche. In der aktuellen unsicheren Lage bekennt sich hier die Bundesregierung klar zu den Ausbauzielen
für Solardachanlagen. Wir begrüßen diesen Vorstoß sehr und hoffen, dass er wie geplant umgesetzt wird.”
Matthias Weissbaecker, Head of Business Development bei Habona ergänzt: “Der Gesetzesentwurf schafft für die Fonds die notwendige Rechtssicherheit für Investitionen in PV-Dachanlagen, garantiert unserem Asset Management durch den Verzicht eines Dachpachtvertrags an einen fremden Dritten die vollumfängliche Dachhoheit und unterstützt unsere Nachhaltigkeitsinitiativen. Dass in der Assetklasse Nahversorgung ca. 70% des erzeugten Stroms im Asset vor Ort genutzt werden kann, rundet das Ganze für uns ab.”
Andreas Walter, Partner bei Yester & Morrow Rechtsanwaltsgesellschaft, einer auf AIF-Fondsstrukturen spezialisierten Boutique-Kanzlei ergänzt: „Die Kombination aus dem geplanten Standortfördergesetz zusammen mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz harmonisiert die aufsichts- und steuerrechtliche Sichtweise und ermöglicht die Finanzierung und den Betrieb von erneuerbaren Energien und Infrastruktur über Investmentvermögen. Eine künstliche Auftrennung der Wertschöpfungskette wird vermieden. Die Erschließung der gebäudenahen Infrastruktur und die Versorgung der Immobilien mit erneuerbarer Energie stellen einen wichtigen Baustein für die Wertsicherung und (Re)Finanzierbarkeit des Immobilienbestandes dar. Die einzelnen Aspekte müssen jedoch intelligent und wertschöpfend miteinander verknüpft werden, um das volle Potenzial zu heben.“
Nach Ansicht von node.energy öffnet der Gesetzesentwurf für Immobilienfonds die Tür zu verschiedenen Business-Cases rund um Solaranlagen: Neben dem Verkauf des Stroms vor Ort im Rahmen eines Onsite-PPAs, können auch besonders große Anlagen standortübergreifend verwendet werden oder Kunden, die keine Mieter sind, im Rahmen eines Offsite-PPAs beliefert werden. Damit wird für Immobilienfonds die Teilnahme an der Energiewende nicht nur rechtssicher, sondern auch lukrativ.
Bild (Michael Blichmann) © node energy