EU-Regulierung zu SFDR 2.0: Wichtige Fortschritte und noch offene Fragen

Edition AIEU-Regulierung zu SFDR 2.0: Wichtige Fortschritte und noch offene Fragen

EU-Rat legt Vorschlag zur SFDR-Reform vor

Am 24. Juni hat der EU-Rat seinen Reformvorschlag zur Nachhaltigkeits-Offenlegungsverordnung (SFDR) präsentiert. Ab September beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Während dieses Prozesses können keine neuen Ideen eingebracht werden, das Parlament hat seine endgültige Position noch nicht festgelegt, was weiterhin Unsicherheit verursacht.

Neue Kategorisierung von Finanzprodukten

SFDR 2.0 sieht die Einteilung von Finanzprodukten in drei Kategorien vor: nachhaltig, im Übergang (“Transition”) und ESG-Basics. Strittig ist die Qualifikation für die Transition-Kategorie, da Kommission und Parlament strengere Ausschlusskriterien anstreben, die der Rat jedoch etwas lockert. Kritiker bemängeln fehlende wissenschaftliche Grundlagen für die Auswahl der Branchen. Besonders Unternehmen mit hohem Transformationsbedarf könnten von Förderprodukten ausgeschlossen bleiben.

Staatsanleihen bleiben ein Problem

Staatsanleihen, die für institutionelle Anleger wichtig sind, werden durch die neue Regulierung hauptsächlich in die niedrigste Kategorie ESG-Basics eingestuft. Die mittlere Kategorie erlaubt nur EU-Staatsanleihen bis zu 15 Prozent Anteil und die höchste Kategorie nur spezielle Zweckanleihen. Somit ist es klassischen Mischportfolios kaum möglich, als besonders nachhaltig zu gelten.

Diskussion um „Professional Opt-out“

Ein weiterer Diskussionspunkt ist ein potenzieller “Professional Opt-out”, der professionelle Fonds von Klassifizierungspflichten ausnehmen würde, da diese angeblich weniger Schutz benötigen. Der Rat befürwortet dies begrenzt auf alternative Investmentfonds für Profianleger, während das Europäische Parlament diese Regelung ablehnt aufgrund von Befürchtungen eines gespaltenen Marktes und Vertrauensverlust.

Erleichterungen und Übergangsregelungen

Positiv hervorzuheben ist der sofortige Wegfall der PAI-Erklärung (Angaben zu wesentlichen Nachhaltigkeitsnachteilen) auf Unternehmensebene ohne Übergangsfrist. Auf Produktebene bleiben bestimmte Kennzahlen verpflichtend, deren Details noch offen sind. Ebenso sollen individuelle Vermögensverwaltungsmandate unmittelbar von der neuen Verordnung ausgenommen werden.

Ausblick und Empfehlungen

Die ersten spürbaren Auswirkungen sind für 2027 zu erwarten. Trotz anhaltender regulatorischer Unsicherheit wird professionellen Investoren empfohlen, ihre Nachhaltigkeitsstrategien beizubehalten. ESG-Aspekte wie Dekarbonisierung und Transitionsfinanzierung sind entscheidend für Wettbewerbsfähigkeit und strategische Souveränität, unabhängig von den endgültigen Regulierungsdetails.


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