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Stärkere Berücksichtigung von ESG-Kriterien durch Ratingagenturen notwendig

Press ReleasesStärkere Berücksichtigung von ESG-Kriterien durch Ratingagenturen notwendig

Ratingagenturen sollten ESG-Kriterien stärker in ihre Kreditwürdigkeitsbewertung einbeziehen, insbesondere bei niedriger bewerteten und ertragreichen Unternehmen. „Kreditrating-Agenturen spielen eine wichtige Rolle, indem sie das Kreditrisiko evaluieren und die Preisgestaltung von Anleihen mitbestimmen. Wir glauben, dass es unmöglich ist, das Kreditrisiko ohne die Einbeziehung von ESG vollständig zu bewerten“, sagt William Vaughn, Kreditanalyst bei der Legg-Mason-Tochter Brandywine Global.

Brandywine Global nutzt externe, von Dritten durchgeführte Untersuchungen, um ein Benchmarking einer geplanten oder bestehenden Investition durchzuführen und um potenzielle Probleme zu identifizieren. Diese Daten werden mit der eigenen fundamentalen ESG-Analyse verknüpft. Als Hindernis erwies sich dabei der Mangel an ESG-Daten von Drittanbietern für private, ertragsstarke Unternehmen. Dadurch wird es schwieriger, ein Unternehmen hinsichtlich seiner ESG-Performance mit seinen Konkurrenten zu vergleichen.

„Deshalb haben wir uns 2017 der Kreditrisiko- und Rating-Initiative der PRI angeschlossen. Die Zusammenarbeit mit den Ratingagenturen bei der Frage, wie die ESG-Faktoren am besten in einen wirksamen und transparenten Rahmen eingebracht werden können, ist eines der Hauptziele des beratenden Ausschusses für Kreditwürdigkeit. Davon versprechen wir uns die größte Wirkung für eine verstärkte Nutzung von ESG-Analysen im Kreditbereich“, erläutert Vaughn. Der Ausschuss habe dazu beigetragen, dass die Ratingagenturen deutlicher herausstellen, wenn ESG-Faktoren das Kreditrating eines Unternehmens beeinflusst haben. Jetzt komme es darauf an, bei Anlageberatern, ESG-Anbietern, Emittenten und Regulierungsbehörden das Bewusstsein dafür zu schärfen, welche Diskrepanzen zwischen den Erwartungen der Investoren und den Leistungen der Ratingagenturen bestehen, welche Auswirkungen sie haben und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die ESG-Daten innerhalb des CSR-Bereichs zu verbessern.

Das Kürzel ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung). In der 2006 gegründeten Investoreninitiative „UN Principles for Responsible Investment“ (UNPRI) haben sich Kapitaleigner, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister verpflichtet, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte bei allen Aktivitäten zu beachten. So sind beispielsweise ESG-Kriterien in die Investmentanalyse- und Entscheidungsfindungsprozesse einzubeziehen. Bei der Geldanlage spielen diese Kriterien schon heute eine große Rolle. Nach Daten des „Global Sustainable Investment Review 2018“ waren Ende 2018 bereits rund 18 Billionen US-Dollar nach ESG-Kriterien angelegt.


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