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Neues beim Milieuschutz in Berlin: Bezirksamt will vorübergehende Vermietung von Wohnungen untersagen

Edition AINeues beim Milieuschutz in Berlin: Bezirksamt will vorübergehende Vermietung von Wohnungen untersagen

Rechtliche Unsicherheit im Milieuschutz

Das Berliner Bezirksamt plant, vorübergehende Vermietungen von möblierten Wohnungen in Milieuschutzgebieten zu untersagen. Die rechtliche Unsicherheit in diesem Bereich hat in einem aktuellen Gerichtsverfahren an Bedeutung gewonnen.

Brisante Entwicklungen

In einem spezifischen Fall hat ein Eigentümer gegen den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geklagt. Der Bezirk untersagte temporäre Vermietungen unter Berufung auf den bestehenden Milieuschutz. Die Klage wurde zurückgezogen, da das betroffene Haus vor dem Urteil verkauft wurde.

Reaktion von Uwe Bottermann

Uwe Bottermann, Partner und Rechtsanwalt bei Bottermann::Khorrami, warnt vor behördlichen Untersagungen für Immobilieneigentümer und Vermieter in Berlin. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg plant, weiterhin eine restriktive Rechtsauffassung gegen möbliertes Kurzzeitwohnen umzusetzen, obwohl keine gerichtliche Klärung vorliegt.

Rechtslage und Einschätzungen

Das Bezirksamt argumentiert, dass temporäre Vermietungsmodelle die Bevölkerungszusammensetzung der Milieuschutzgebiete gefährden könnten. Diese juristische Argumentation wird von Bottermann als neu und kontrovers bezeichnet. Er sieht die Möglichkeit für rechtliche Auseinandersetzungen und Klagen gegen die Vorgehensweise des Bezirkes.


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