ESMA-Leitlinien beeinflussen Fondsbenennungen
Die ESMA-Leitlinien legen Standards fest, dass Fonds, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden, bestimmte Anlagekriterien erfüllen müssen. Zum Beispiel müssen Fonds mindestens 80 % ihres Vermögens in umwelt- oder sozialverträgliche Anlagen investieren.
Ausschlusskriterien und Benchmarks
Die Fonds müssen auch Ausschlusskriterien wie den EU-Paris-Aligned Benchmark (PAB) einhalten, um Investitionen in umstrittene Sektoren zu vermeiden. Andere Begriffe wie Transition oder Governance haben ähnliche Anforderungen, erfordern jedoch die Einhaltung des Climate Transition Benchmark (CTB).
Kampf gegen Greenwashing
Die Regulierungsmaßnahmen zielen darauf ab, Greenwashing zu bekämpfen, da Fondsmanager einen Anreiz hatten, ESG-Begriffe zu nutzen, um Anlegern falsche Erwartungen zu vermitteln. Der Anteil von Fonds mit solchen Begriffen stieg in der Vergangenheit, aber seit den Leitlinien hat sich dieser Trend umgekehrt.
Sonstige Entwicklungen und Prognosen
Gemäß aktuellen Berichten wurden bereits viele Fonds umbenannt oder Begriffe geändert, um den neuen Richtlinien zu entsprechen. Experten erwarten, dass dieser Trend weitergehen wird und eine verbesserte Transparenz für Anleger schafft.
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