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Bundesnetzagentur muss sich in eine neue Rolle hineintasten

OpinionsBundesnetzagentur muss sich in eine neue Rolle hineintasten

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Anfang September muss das deutsche Energierecht korrigiert werden, was die Festlegung der Netzentgelte am deutschen Strom- und Gasmarkt verändern wird. Künftig soll die Bewertung der Kosten ausschließlich der Bundesnetzagentur (BNetzA) obliegen, während das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Kompetenzen abgeben muss. Marktbeobachter erwarten veränderte Rahmenbedingungen für die so notwendigen Investitionen in die Energieinfrastruktur.

In den vergangenen Jahren konnte sich die Energiewirtschaft trotz proklamierter Energiewende und außerparlamentarischer Proteste durch Fridays / Scientists / Parents for Future auf stabile, geradezu planwirtschaftliche Strukturen verlassen. Denn nicht das in anderen Kontexten oft beschworene „freie Spiel der Kräfte“ trug zur Preisfindung für die Netzentgelte am Strom- und Gasmarkt bei. Das Bundeswirtschaftsministerium legte mit konkreten Regularien qua Bundesnetzagentur fest, wieviel Kosten die Strom- und Gasnetzbetreiber geltend machen respektive welche Preise sie verlangen durften. Eine solche Konstruktion wirkte auf Lobbyisten der Energiewirtschaft und der Großindustrie wie intensiver Honigduft auf Bärennasen. Kaum eine Branche ist in Berlin mit so vielen Verbänden präsent, wie die Energiewirtschaft.

Anfang September 2021 änderte sich nun dieser von vielen Lobbyisten liebgewonnene Zustand. Die EU-Kommission hatte den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg angerufen, um die deutsche Konstellation prüfen zu lassen. Dessen vierte Kammer gab der EU-Klage am 2. September vollumfänglich Recht (Rechtssache C-718/18). Nach genauer Untersuchung bemängelte das oberste EU-Gericht, dass elementare Vorgaben der EU-Elektrizitäts- wie auch der EU-Erdgasrichtlinie von der Bundesregierung nur bedingt umgesetzt werden. Schlussfolgerung der Richter: Die im Bonner Tulpenfeld ansässige Bundesnetzagentur soll künftig mehr Beinfreiheit bekommen und unbeeinflusst von der Bundespolitik die Kosten der Netzbetreiber errechnen können. Die Rolle der BNetzA erfährt damit eine deutliche Aufwertung. Parallel muss die Ermittlung der Netzentgelte neu definiert werden, um der EU-Kernforderung, Neutralität gegenüber allen Marktteilnehmern, nicht zuletzt den Verbrauchern, gerecht zu werden.

Erste Bewertungen, erste Prognosen

Betont nüchtern reagierten zunächst die Hauptakteure auf den Richterspruch. Das BMWi erklärte, dass „Aussagen zu den konkreten Auswirkungen des Urteils […] erst nach sorgfältiger Prüfung möglich“ seien. Die BNetzA blieb ebenfalls zurückhaltend: „Die Bundesnetzagentur nimmt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs […] zur Kenntnis. Die Entscheidung wird Anpassungen der Arbeitsweise der Bundesnetzagentur erforderlich machen.“ Jochen Homann, Präsident der Kontrollbehörde, ergänzte mit Blick auf Investoren und Klimaschutz: “Die Bundesnetzagentur wird rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase so weit wie möglich reduzieren. Wir gewährleisten Rechtssicherheit für die Investitionen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele essentiell sind.”

Ein solch grundlegendes Urteil, das nach einer Neustrukturierung verlangt, rief natürlich auch weitere, z.T. sehr unterschiedliche Kommentare in Politik und Wirtschaft hervor. Ingrid Nestle, Energieexpertin der Grünen, sprach mit kaum verhohlener Genugtuung von einer „Klatsche für die Bundesregierung“. Der Volkswirtschaftler Dr. Justus Haucap, Professor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission, nannte es eine “gute Nachricht”, da ähnlich gelagerte Bundesbehörden, wie z.B. das Bundeskartellamt, schon heute deutlich unabhängiger von der Legislative agieren können. Der lobbygestützte Einfluss der Energiewirtschaft werde damit zurückgehen ohne die juristischen Möglichkeiten zu beschneiden.

Ingbert Liebing vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) befürchtet dagegen in Zukunft fehlende Investitionsanreize durch den Bund: “Für die kommunalen Netzbetreiber bedeutet dies zusätzliche Unsicherheiten bezüglich der Planungs- und Investitionssicherheit, die für den weiteren Aus- und Umbau sowie die Digitalisierung der kommunalen Strom- und Gasnetze notwendig sind.”

Sebastian Thürmer, geschäftsführender Gesellschafter des auf nachhaltige Investments spezialisierten Placement Agents artis Institutional Capital Management, sieht die Situation entspannter: „Ein geringerer Einfluss seitens der Politik als auch von Lobbyisten führt grundsätzlich zu mehr Marktvertrauen. Gerade institutionelle Anleger wie Versicherungen oder Altersversorger werden in den kommenden Jahren bedeutende Summen in die Assetklasse Energieinfrastruktur investieren und legen im hohen Maße Wert auf Transparenz und Nachhaltigkeit. Solche Neuinvestoren sind auch deshalb wichtig, da sie dabei eine ambivalente Strategie verfolgen. Einerseits spielen Renditeüberlegungen eine wichtige Rolle, andererseits kann ein Beitrag zur Bekämpfung des für sie besonders essenziellen Klimawandels, gerade unter Schadensaspekten, erbracht werden.“

Veränderte Rolle der Bundesnetzagentur

Trotz dieser unterschiedlichen Einschätzungen sollte abwartendes Taktieren für die Bundesnetzagentur keine Option sein. Von Folgendem kann sicher ausgegangen werden: Der EuGH schränkt ganz bewusst die Einflüsse der nationalen Legislative ein, so dass zum einen die in Sachen Klimaschutz ambitionierte EU-Kommission– siehe „European Green Deal“ – einfacher durchregieren kann. Zum anderen erhofft sich Brüssel eine aktivere und auch kreativere Rolle der Bundesnetzagentur im Vergleich zur bisherigen Praxis. Kontrolle und Umsetzung waren gestern; kluge Gestaltung und orchestrierte Initiativen werden in Zukunft erwartet.

Kurzfristig sollte in einem ersten Schritt eine neue, dem EuGH-Urteil entsprechende Trennlinie zwischen Bundesnetzagentur und Bundeswirtschaftsministerium rechtlich festgezurrt werden. In einem zweiten Schritt muss das künftige „Regulierungsdesign“ (BNetzA-Justiziar Chris Mögelin) zur Berechnung der Netzentgelte durch die Netzagentur festgelegt werden. Gerade der zweite Schritt gilt als besonders sensibel, um den Umbau der Energieinfrastruktur mit neuer Dynamik zu versorgen.

Überdies steht, unabhängig vom EuGH-Urteil, im Februar ein Personalwechsel an der Spitze der Bundesnetzagentur an. Es darf erwartet werden, dass die sich abzeichnende Berliner Ampelkoalition auch hier ein Zeichen setzen wird und jemanden an die Spitze der Behörde hievt, der die neugewonnenen Spielräume im Sinne der Energiewende zu nutzen weiß.

Netzrendite als Schlüsselfaktor für Investitionen

Es sind rund 1.000 Unternehmen, die in Deutschland die Strom- und Gasnetze bereitstellen, betreuen und einen entsprechenden Anspruch auf Netzentgelte erheben. Zu ihnen zählen neben den „großen vier“ Energieversorgungsunternehmen zahlreiche kleinere, kommunale Unternehmen und Tochtergesellschaften, die sich künftig mit ihren Anliegen wohl direkt an die Bundesnetzagentur wenden werden.

Der Fokus dürfte dabei stets auf zwei wichtigen Fragen liegen, die auch der niedersächsische Umwelt- und Energieminister Olaf Lies, gleichzeitig Beiratsvorsitzender der Bundesnetzagentur, in einem Interview mit der Schweizer Fachpublikation energate Anfang Oktober betonte: „Erstens geht es grundsätzlich um die Höhe der künftigen Eigenkapitalzinssätze. Zweitens ist es uns als Beirat ein Anliegen, dass die Bundesnetzagentur die energiewirtschaftlichen Herausforderungen, die vor uns liegen, in ausreichendem Maße berücksichtigt. Wir befinden uns in einer Dekade der größten erforderlichen Investitionen zum Erreichen der Klimaziele. Das betrifft den Ausbau der Erneuerbaren genauso wie den Netzausbau.“

Die Netzentgelte werden auf Basis der periodisch zu aktualisierenden Eigenkapitalverzinsung I und II (EKZ I + II) festgelegt. Alle Netzbetreiber erhalten diese Garantierenditen, die gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu dienen, den per definitionem „natürlichen Monopolisten“ adäquate Anreize für Wartung und Pflege und eine wettbewerbsfähige Verzinsung für das eingesetzte Kapital anzubieten.

Neue Zinssätze bei 5,07 und 3,51 Prozent

Eine Festlegung für die nächste Periode – beim Strom für die Jahre 2024 bis 2029, beim Gas für die Jahre 2023 bis 2028 – hat die Bundesnetzagentur gerade (20. Oktober) vorgenommen. Mit 5,07 Prozent für Neuanlagen (EKZ I) und 3,51 Prozent für Altanlagen (EKZ II), jeweils vor Körperschaftsteuer, fallen die Zinssätze niedriger aus als in der aktuellen Periode (6,91 Prozent (EKZ I) und 5,12 Prozent (EKZ II). Allerdings doch höher, als die Netzagentur selbst noch Mitte Juli in einem Entwurf prognostiziert hatte (4,59 Prozent (EKZ I) und 3,03 Prozent (EKZ II)). Präsident Homann wies damals darauf hin, dass trotz der langanhaltenden Niedrigzinsphase die Eigenkapitalzinssätze lediglich „angemessen“ sinken würden, um Investitionen in die Netze weiterhin attraktiv zu halten.

Beirat Olaf Lies hielt im erwähnten energate-Interview Anfang Oktober einen kräftigen Wagniszuschlag für angemessen: „Der Ausbau der Erneuerbaren (EE) wird in den nächsten Jahren deutlich wachsen müssen. Da darf es dann keine Frage sein, ob das Netz Schritt halten kann. Auch die Digitalisierung der Netze wird eine deutlich größere Rolle spielen, weil wir ein intelligenteres Netz brauchen.“ Die nun festgelegten EKZ-Zahlen dürften vermutlich unter seinen Vorstellungen liegen.

BNetzA muss sich in neue Rolle hineintasten

Zurück zum EuGH-Urteil. Mittlerweile scheint sich der Druck der Verteilnetzbetreiber vom BMWi auf die Bundesnetzagentur zu verlagern. Die Forderungen bleiben jedoch unverändert. So konfrontierte beispielsweise EnBW-Vorstand Dirk Güsewell in einer Ende September publizierten Pressemitteilung die Bundesnetzagentur direkt mit seinen Wunschtarifen. Der Vorstand Systemkritische Infrastruktur forderte ein EKZ I von mindestens 6,2 Prozent, rhetorisch geschickt eingewickelt in den Gemeinwohl-Hinweis, dass dieses „der richtige Aufsatzpunkt“ sei, der die „Zukunft der Netze“ sicherstellen werde. Nun sind es nur 5,07 Prozent geworden – für Güsewell wohl eine Enttäuschung.

Doch es gibt auch konträre Sichtweisen auf die neuen Zinssätze wie die des eher ganzheitlich ausgerichteten Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. (bne): „Es ist enttäuschend, dass die Bundesnetzagentur die Chance verspielt, Verbraucher, Industrie und Gewerbe deutlicher zu entlasten. Das Potenzial für eine Absenkung der Eigenkapitalverzinsung wurde bei weitem nicht genutzt.“

Sebastian Thürmer von artis ICM liegt mit seiner Einschätzung mittendrin: „Die Renditen für Netzentgelte sind für institutionelle Anleger immer noch auskömmlich, gerade im Vergleich zu Festverzinslichen, aber auch relativ zu Immobilien. Institutionelle diversifizieren ihre Anlagen grundsätzlich nach Einzelprojekten als auch länderübergreifend, zumindest im Euro-Raum, so dass auch Investments in anderen EU-Ländern anvisiert werden. Und die bieten möglicherweise höhere Netzentgelte. Der Mix an Gesamtrendite verbleibt daher attraktiv. Die Assetklasse Energieinfrastruktur bietet weiterhin exzellente Aussichten, attraktive Cash-flows, Langlebigkeit und im Vergleich zu vielen anderen illiquiden Anlagen geringere Risiken.“

Das vielstimmige Echo zeigt, dass es auch künftig für die Bundesnetzagentur schwierig wird, alle Anbieter, Verbraucher, Investoren glücklich zu machen. Doch ein anderer Weg, um in die zugedachte aktiv-kreative Rolle hineinzufinden, dürfte kaum möglich sein. Nur 360°-Kommunikation, transparente Kontroversen und smarte Steuerung bieten Gelegenheit, sich gemäß EuGH-Urteil zu positionieren und zu profilieren.


von Bernd Engel – freier Autor