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EU-Regulierungen zur Nachhaltigkeit: Lockerungen bei Klimaschutzmaßnahmen und Auswirkungen auf Finanzinstitute

Edition AIEU-Regulierungen zur Nachhaltigkeit: Lockerungen bei Klimaschutzmaßnahmen und Auswirkungen auf Finanzinstitute

EU-Nachhaltigkeitsregulierung: CSRD und CSDDD im Vergleich

Die europäischen Richtlinien CSRD und CSDDD wurden überarbeitet, um die Rechenschaftspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeit zu stärken, jedoch gilt die strengere CSDDD nur für eine begrenzte Anzahl großer Unternehmen. Die CSRD betrifft große EU- und bestimmte Nicht-EU-Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresnettoumsatz von 450 Millionen Euro, mit Berichtspflicht ab 2028. Die CSDDD richtet sich an sehr große Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz und tritt ab Juli 2029 in Kraft. Strafzahlungen können bis zu 3 % des Nettoumsatzes betragen.

Unterschiede und Herausforderungen

Wesentliche Unterschiede bestehen in der Behandlung von Nicht-EU-Unternehmen, Sanktionen, Ausnahmen und zivilrechtlicher Haftung. Die Umsetzung gestaltet sich komplex, da die Geltungsbereiche differieren, was weiterhin eine Abhängigkeit von ESG-Datenanbietern erzeugt. Die Einführung freiwilliger, vereinfachter Offenlegungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird als mögliche Maßnahme diskutiert, um Transparenz und ESG-Engagement ohne Berichtspflicht zu fördern.

Neue Produktkategorien und Berichtsanforderungen

Mit der Verkleinerung des Anwendungsbereichs wurden gleichzeitig drei neue Produktkategorien eingeführt: „Transition“, „ESG Basics“ und „Sustainable“. Portfoliomanagement und Anlageberatung betreffen nun überwiegend alternative und geschlossene Fonds. Die Anforderungen zur Offenlegung wesentlicher negativer Auswirkungen wurden reduziert, und die Integration guter Unternehmensführung wurde erweitert. Die Taxonomie-Berichterstattung ist nur noch für Produkte mit Umweltzielen in den Kategorien „Transition“ und „Sustainable“ verpflichtend mit einer Mindestinvestitionsquote von 70 %, was potenziell im Widerspruch zu ESMA-Leitlinien mit einer 50 %-Schwelle steht.

Ausschlüsse und Branchenwirkungen

Ausgeschlossen von der Kategorie „Transition“ ist praktisch der gesamte Energiesektor. Die genaue Auslegung und mögliche Anpassungen dieser Kriterien bleiben abzuwarten. Die ESMA-Richtlinien haben bereits zu einer Reduktion fossiler Engagements in Fonds mit ESG-Bezeichnung geführt.

Lockerungen im Klimaschutz und politische Entwicklungen

Zeitgleich mit den EU-Regulierungsänderungen zeichnet sich ein Trend zur Lockerung von Umwelt- und Klimavorschriften ab, etwa bei Zulassungs- und Verlängerungsverfahren in der Lebensmittelbranche oder geplanten Änderungen in Deutschland, die Energiesparziele reduzieren. Der Wachstumsvorrang gegenüber Klimaschutz prägt die Politik in Europa zunehmend.

Klimarisiken und steigende Erwartungen

Trotz regulatorischer Lockerungen bleiben Klimarisiken, Betriebsstörungen und steigende Erwartungen der Investoren relevant. Naturkatastrophenschäden überschritten 2025 weltweit erneut 100 Milliarden USD. Zudem wächst die Nachfrage nach glaubwürdigen Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen wie das EU-CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), das ab 2026 gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und Dekarbonisierung fördern soll.

Auswirkungen des CBAM und der EU-Entwaldungsverordnung

Das CBAM erschwert den Zugang für Entwicklungsländer und kann Handelsspannungen fördern, erfordert aber sorgfältige Ausgestaltung und internationalen Dialog. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt Ende 2026 in Kraft und gewährt kleinen Unternehmen Übergangsfristen. Beide Vorschriften haben erhebliche Folgen für Handel und Lieferketten.

Folgen für Unternehmen und Finanzinstitute

Die Reformen werden die Offenlegungspflichten, Schwellenwerte und den Aufwand für nachhaltigkeitsbezogene Berichte deutlich verändern und meist verringern. Unternehmen, die Nachhaltigkeit als Kernprinzip integrieren, sind langfristig wettbewerbsfähiger. Finanzinstitute sind gefordert, in Daten, Systeme und Fachwissen zu investieren, um Nachhaltigkeit wirksam zu implementieren und regulatorische Transparenz zu gewährleisten.

Eine erfolgreiche Anpassung an diese Veränderungen ermöglicht besseres Risikomanagement, Nutzen neuer Chancen und nachhaltige Wertschöpfung.


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