AgNeS-Reform und die Bedeutung für Batteriespeicher
Die Bundesnetzagentur verfolgt mit dem AgNeS-Verfahren zur Netzentgeltreform das Ziel, Anreize für den Betrieb von Batteriespeichern neu zu gestalten und dabei deren Investitionsgrundlage zu erhalten. Wesentliche Parameter wie Flexible Anschlussverträge (FCAs) und wirtschaftliche Kipppunkte werden berücksichtigt, um Investoren Sicherheit zu geben.
Diskussionsergebnisse der Expertenrunde
Bei der Expertenrunde am 30. Januar unterstrichen Vertreter der Bundesnetzagentur, dass keine Verunsicherung bei Investoren entstehen soll und der Reformprozess transparent gestaltet wird. Batteriespeicher leisten einen wichtigen Beitrag zum Energiesystem. Die Reform zielt nicht darauf ab, bestehende Investitionen zu gefährden oder neue Investitionen zu verhindern, sondern ein langfristig tragfähiges Netzentgeltsystem zu entwickeln.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Netzentgelte
Investitionsentscheidungen für Batteriegroßspeicher hängen von klar definierten wirtschaftlichen Kipppunkten ab, meist mit einer Mindestverzinsung von 10 bis 12 Prozent IRR. Netzentgelte wirken als laufende Kosten direkt auf die Rentabilität ein. FCAs stellen zusätzliche betriebliche Restriktionen dar, die Erlöse einschränken können. Daher müssen Netzentgelte mit diesen betrieblichen Faktoren zusammen betrachtet werden, um eine kumulative Belastung zu vermeiden.
Netzentgelte sollten ausschließlich dynamisch und netzzustandsabhängig gestaltet sein, ohne feste leistungs- oder arbeitspreisbasierte Komponenten. Solche festen Preise sind für Batteriespeicher wirtschaftlich nicht sinnvoll und können kontraproduktive Anreize schaffen.
Übergangsfristen und Planungssicherheit
Die Planung und Finanzierung von Batteriespeichern erfordert einen Vorlauf von etwa 40 Monaten. Projekte, die ab 2029 in Betrieb gehen sollen, befinden sich bereits in der Finanzierung. Praktikable Übergangsregelungen sind notwendig, etwa eine freiwillige “opt-in”-Möglichkeit für Bestandsanlagen bis zum 3. August 2029, um einen geordneten Übergang ohne Beeinträchtigung bestehender Vorhaben zu gewährleisten.
Verantwortung der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur trägt eine besondere Verantwortung, die Netzentgeltsystematik so zu gestalten, dass Versorgungssicherheit, Systemstabilität und Investitionsfähigkeit gewährleistet sind. Die häufig betonte Absicht, Business Cases nicht zu zerstören, sollte sich in Regelungen niederschlagen, die die Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern sichern.
Fazit zur Investitionsbasis von Batteriespeichern
Die Basis für Investitionen in Batteriespeicher muss erhalten bleiben, um weiterhin neue Speicher und die damit verbundenen Systemnutzen zu ermöglichen. Eine AgNeS-Reform, die auf diesem gemeinsamen Verständnis beruht, kann die Voraussetzungen schaffen, dass Batteriespeicher ihre Rolle im Energiesystem zuverlässig erfüllen.
ECO STOR GmbH und ihr Beitrag zur Energiewende
ECO STOR GmbH entwickelt, errichtet und betreibt deutschlandweit Batteriespeicher, die Maßstäbe bei Leistung und Kapazität setzen. Das Unternehmen unterstützt die Energiewende, indem es grüne Energie bezahlbarer und berechenbarer macht. ECO STOR deckt dabei als einziger Akteur in Deutschland die gesamte Wertschöpfungskette von der Planung über die Realisierung bis zum Betrieb ab. Das international besetzte Konsortium hinter ECO STOR beinhaltet unter anderem X-ELIO und Nature Infrastructure Capital.
DE: Dieser Beitrag wurde automatisch vom altii-Redaktionssystem generiert. Der Inhalt wurde nicht manuell auf seine Richtigkeit überprüft. Wir sind bestrebt, relevante und aktuelle Informationen bereitzustellen. EN: This article was automatically generated by the altii editorial system. The content has not been manually reviewed for accuracy. We aim to provide relevant and timely information.