Neue Vorschriften für das Liquiditätsmanagement in Immobilienfonds
Ab dem 16. April 2026 gelten für alternative Investmentfonds (AIF), insbesondere offene Immobilienfonds, neue regulatorische Vorgaben zum Liquiditätsmanagement. Diese basieren auf der EU-Richtlinie AIFM II (Richtlinie (EU) 2024/927) und werden in Deutschland durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) umgesetzt.
Ziel der Regulierung
Die Regelungen zielen darauf ab, das Risiko plötzlicher und massiver Rücknahmen bei Fonds (sog. Fund Runs) zu reduzieren und so die Stabilität der Fonds zu erhöhen.
Pflicht zur Auswahl von Liquiditätsmanagement-Tools
Fondsmanager müssen für jeden offenen AIF zukünftig mindestens zwei Liquiditätsmanagement-Instrumente verpflichtend implementieren. Dies stellt eine deutliche Formalisierung gegenüber bisherigen Praxis dar.
Neue Instrumente im Fokus
Das Anwendungsportfolio umfasst nun auch neue Tools, die insbesondere bei Immobilienfonds bisher unüblich waren. Ein Beispiel ist das Dual Pricing, bei dem zwei Preise anstelle eines Net Asset Value (NAV) festgelegt werden. Dabei werden ein Rücknahmepreis (meist niedriger) und ein Ausgabepreis (höher) definiert, die je nach Marktsituation angepasst werden können. Die Anpassung erfolgt typischerweise auf Bewertungstagg-Basis und nicht innerhalb eines Tages.
Übergangsregelung und technische Standards
Die neuen Regelungen gelten formell bereits seit April 2024, müssen jedoch bis zum 16. April 2026 vollständig umgesetzt werden. Die endgültige technische Konkretisierung erfolgt über eine Level-2-Verordnung, die zum 16. April 2027 in Kraft tritt. Diese Verordnung legt verbindlich fest, welche Parameter und Kalibrierungen für die Liquiditätsmanagement-Tools zulässig sind.
Damit beginnt das neue Regime 2026, erhält aber erst mit der technischen Standardschärfung 2027 endgültige Rechtsverbindlichkeit.
Auswirkungen auf deutsche Immobilienfonds
Insbesondere offene Immobilien-Publikumsfonds und Spezialfonds sind von den Änderungen betroffen. Viele deutsche Fonds sind bereits gut aufgestellt, da im Kapitalanlagegesetzbuch bereits umfassende nationale Vorgaben in Bereichen wie Mindesthaltefristen, Kündigungsfristen und Mindestliquiditätsquoten existieren.
Die Einführung der zweifachen Tool-Pflicht und die neu zugelassenen Instrumente ergeben jedoch eine erhöhte Formalisierung und Systematisierung des Liquiditätsmanagements.
DE: Dieser Beitrag wurde automatisch vom altii-Redaktionssystem generiert. Der Inhalt wurde nicht manuell auf seine Richtigkeit überprüft. Wir sind bestrebt, relevante und aktuelle Informationen bereitzustellen. EN: This article was automatically generated by the altii editorial system. The content has not been manually reviewed for accuracy. We aim to provide relevant and timely information.