Impact Investing – wie die Offenlegungsverordnung zur Verwirrung führt

TopicsImpact Investing – wie die Offenlegungsverordnung zur Verwirrung führt

von Stefan Fritz, Spezialist Investmentfonds mit Fokus Sustainable Finance Regulatorik, Prozessmanagement und Fachkommunikation, GLS Investment Management.

Impact Investing ist in Mode. Viele Fondsanbieter machen Werbeversprechen, mit ihren Angeboten zu einer nachhaltigen Welt im Sinne der Sustainable Development Goals (SDG) beizutragen. Seit März gelten neue Spielregeln, denn der Gesetzgeber hat mit der Offenlegungsverordnung neue Transparenzvorschriften erlassen. Er will Klarheit schaffen, welche Fonds nicht nachhaltig, ein wenig nachhaltig und sehr nachhaltig sind oder gar eine positive soziale oder ökologische Wirkung erzielen. Wenn ein Investor künftig behauptet, er erziele Impact, dann sollte er seinen Fonds in Artikel 9 der Offenlegungsverordnung einklassifizieren und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Bei solchen Fonds heißt es, sie verfolgten ein nachhaltiges Ziel (siehe Definition unten).

Auf den ersten Blick klingt es nach einer richtigen Idee. Doch leider schafft der Gesetzgeber in der technischen Ausgestaltung mehr Verwirrung als Klarheit. Der Begriff Impact Investing verwässert. Eine Analyse:

Die ursprüngliche Idee des Impact Investing

Das Global Impact Investing Network, der wichtigste Verband im Bereich Impact Investment hat eine klare Haltung, was Impact Investing ausmacht. So sei für diese Art von Investments die Absicht entscheidend, eine messbare, positive soziale und ökologische Wirkung neben der finanziellen Rendite zu erzielen. Die Investitionen sollen dazu beitragen, die drängendsten Probleme auf der Welt zu lösen, von nachhaltiger Landwirtschaft, erneuerbarer Energien, oder Mikrofinanz bis hin zu erschwinglichen und zugänglichen Basisdienstleistungen wie Wohnen, Gesundheit oder Bildung. Dafür haben Impact Investoren als geeignete Investmentobjekte viele Jahre lang vor allem Alternative Investment Fonds (AIF) angesehen. Denn hier wird das Anlagegeld dem Unternehmen oder Projekt in Form von privatem Eigenkapital, Darlehen oder Mezzanine-Kapital direkt zur Verfügung gestellt. In den Portfolios der AIFs befinden sich häufig kleinere Unternehmen und Projekte. Aufgrund des hohen Risikos und der häufig geringen Handelbarkeit richten sich diese Anlagen an professionelle Anleger. Impact Investment geht somit über Sustainable Investment-Ansätze, wie in der Grafik dargestellt, hinaus.


Quelle: Bridge Venture, Spectrum of Capital

Diese Definition ist am Markt im weiten Maße anerkannt, wenngleich es einige Diskussionen gibt, wie streng Intentionalität und Messbarkeit auszulegen sind, um als klassisches Impact Investment gelten zu müssen.

Der Ansatz des Gesetzgebers

Mit Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung am 10. März 2021 beginnt eine neue Zeitrechnung, was als nachhaltige Investition angesehen wird bzw. nicht. Im Text wird zwischen drei Nachhaltigkeitsklassen unterschieden (Artikel 6, 8 und 9). Eine nachhaltige Investition ist demnach:

(…) eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt, gemessen beispielsweise an Schlüsselindikatoren für Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung, und Treibhausgasemissionen oder für die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft, oder eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften; (Artikel 2 (17) Offenlegungsverordnung)

Investor Impact versus Enterprise Impact

Wer nun diese nachhaltige Investition anstrebt, gilt als sehr nachhaltig. Das klingt zunächst einleuchtend. Problematisch ist, dass die Offenlegungsverordnung für Investmentfonds nicht unterscheidet, wer eine positive Wirkung erzielen soll: Ist es der Investor wie bei der Definition des Global Impact Investing Network? Oder ist es das Unternehmen, in das investiert wird? Zweites ist der Ansatz vieler Wertpapierfonds, welche eine Wirkung auf die SDGs erzielen wollen, dabei aber nur messen, inwieweit das investierte Unternehmen mit seinen Geschäftsaktivitäten darauf einzahlt. In der Wissenschaft hat sich mittlerweile eine Unterscheidung zwischen der Wirkung des Investors (Investor Impact) und der Wirkung der investierten Unternehmen (Enterprise Impact) entwickelt.

Grob lassen sich folgende Unterscheidungsmerkmale treffen:

Impact-Ansätze im Auswahlprozess von Investmentfonds

Name

Investor Impact

Enterprise Impact

Art

Direkte Bereitstellung von Kapital an wirkungsstarke Unternehmen

Identifizierung von Unternehmen mit Impact-Geschäftsfeldern

Wirkungsform

Direkt

Indirekt

Messgröße

Vorab festgelegte Wirkindikatoren (u.a. Schaffung lokaler Arbeitsplätze, Rückgang Virenerkrankungen)

Finanzindikatoren (i.d.R. Umsatz)

Unternehmenstypen

Kleine, lokale Unternehmen

Börsennotierte Unternehmen, darunter globale Konzerne

Rechtliche Fondsstruktur

Alternativer Investmentfonds 

Offener Wertpapierfonds (OGAW)

Zugang für Privatanleger

Begrenzt (Ausnahme: Mikrofinanz)

Gegeben

Handelbarkeit

Begrenzt 

Gegeben

Quelle: eigene Zusammenstellung

Der Enterprise-Impact-Ansatz wird mittlerweile immer kritischer hinterfragt. Denn de facto wird bei diesen Fonds in der Regel die Aktie bzw. Anleihe von einem anderen Investor über die Börse erworben. Das Kapital fließt also nicht direkt ins Unternehmen. Ein direkter Wirkzusammenhang lässt sich nicht zeigen. Auf dieser Ansicht gründet auch die Klage der Verbraucherzentrale zu so genannten Impactrechnern am Markt.

Folgen der Verwirrung

Die derzeit fehlende Präzisierung in der Offenlegungsverordnung birgt verschiedene Herausforderungen, u.a.:

  • Gefahr des Greenwashing: Die Unterscheidung zwischen Investor und Enterprise Impact dürfte v.a. Privatanleger*innen nicht geläufig sein. Generell gilt die Finanzbildung in Deutschland als schwach. Eine weitere Detaillierung im Bereich Nachhaltigkeit dürfte wohl für noch mehr Unverständnis führen. Anleger*innen könnten so in die Irre geführt werden, dass sie mit dem Kauf von Anteilen an Wertpapierfonds tatsächlich CO2-Emissionen einsparen. Diese unmittelbare Wirkung ist wissenschaftlich nicht fundiert, indirekt Wirkketten sind in der Branche umstritten.
  • Nachhaltigste Unternehmen unerkannt: Zur Transformation der Wirtschaft braucht es junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Sie suchen händeringend nach Investorenkapital, haben aber häufig nicht die Kapazitäten für ein umfangreiches Nachhaltigkeits-Reporting. Damit ist aus Sicht des Fondsanbieters häufig nicht klar, inwieweit sie die gesetzlichen Anforderungen an eine Artikel 9-Klassifizierung erfüllen. Folge: in sie wird nicht investiert. Stattdessen wird in große nationale Unternehmen investiert, die umfassend über ihre Nachhaltigkeitsanstrengungen Bericht erstatten.
  • Verwässerung von Branchenstandards: Ebenso wenden sich Finanzakteure von einstigen Branchenstandards ab (wie eben jenem vom GIIN) und definieren anhand gesetzlicher Vorgaben ihren eigenen Impact-Standard. Einstige Branchenstandards verlieren somit an Relevanz.

Fazit und Verbesserungsvorschläge

Die bisherige Ausgestaltung zu nachhaltigen Investitionen in der Offenlegungsverordnung bietet Raum für Interpretation. Der Gesetzgeber sollte sich überlegen, nachzuschärfen. Glücklicherweise findet am Markt eine lebhafte Diskussion über die Wirkung von Investmentfonds statt. Wissenschaftler beziehen Position, welche Arten von Wirkung es bei den einzelnen Fondsklassen gibt. Drei Studien und Gutachten bieten gute Orientierungspunkte und eine gute Starthilfe für den Gesetzgeber. Der wissenschaftliche Artikel „Impact Investing – a call for (re)orientation“ differenziert die Impact-Potenziale von Investoren und Unternehmen. Das Gutachten von Prof. Dr. Klein im Auftrag der Verbraucherzentralen nimmt aus Verbrauchersicht Stellung dazu. Einen sehr guten Überblick über verschieden Impact-Ansätze bietet auch der Investor’s Guide for Impact von Florian Heeb und Julian Kölbel. Es wäre eine Überlegung wert, bei der Umsetzung von technischen Regulierungsstandards die Kernpunkte dieser Werke mit einfließen zu lassen.


Stefan Fritz arbeitet als Spezialist Investmentfonds mit Fokus Sustainable Finance Regulatorik, Prozessmanagement und Fachkommunikation der GLS Investment Management GmbH. In den Jahren 2015 bis 2018 war er für das französische Researchunternehmen Novethic mit Sitz in Paris tätig, von wo aus er die Entwicklung des europäischen Marktes für nachhaltige Investments begleitete und für das Audit des FNG-Siegels zuständig war. LinkedIn

Über die GLS Investments

Die GLS Investment Management GmbH, kurz GLS Investments, vereint als 100%ige Tochter der GLS Bank die Kompetenzen zum Management sozial-ökologischer Investmentfonds. Sie gehört zu den strengsten Akteuren am Markt und ist verantwortlich für das GLS Anlageuniversum, das auf Basis eines mehrstufigen, integrierten sozial-ökologischen Auswahlprozesses erfolgt. Anschließend prüft und bewertet ein Team aus Finanzspezialisten die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Unternehmen. Diese Expertise fließt in das Management der vier bereits bestehenden Investmentfonds. Die GLS Investments hat ihren Sitz in Bochum und ist weltweit tätig.
Mehr Informationen unter: www.gls-investments.de und kontakt@gls-investments.de

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Über die GLS Bank

Bei der GLS Bank ist Geld für die Menschen da. Sie finanziert nur sozial-ökologische Unternehmen und macht ihre Geschäfte umfassend transparent. Dabei bietet die Bank alle Leistungen einer modernen Bank: Girokonten, nachhaltige Fonds, Vorsorge und vieles mehr. Als Genossenschaftsbank kann jeder Anteile zeichnen und mitbestimmen. Über ihre Partnerin GLS Treuhand ist der Bereich Stiften und Schenken abgedeckt. Die GLS Bank hat ihren Sitz in Bochum und Standorte in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Freiburg, München und Stuttgart.