Zivil- und aufsichtsrechtliche Fragen der Anlageberatung und Vermögensverwaltung

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Die Absicht von MiFID II ist zwar löblich, sie soll Sparer und Anleger vor schlechter Beratung schützen. In der Praxis scheint das aber gründlich zu misslingen: Sparer und Banken beschweren sich gleichermaßen über die Folgen: Telefonate werden aufgezeichnet, für die Dokumentation ist jedes Beratungsgespräch mit ungeheuer viel Papier verbunden. Die Banken halten den bürokratischen Aufwand und die Kosten für viel zu hoch, mehr Personal muss eingesetzt werden, Erlösausfälle werden beklagt. Die Bundesregierung macht bei der MiFID II – Regulierung nur Dienst nach Vorschrift und will sich nicht mit den Folgen herumschlagen. Weitere Informationen sowie die Anmeldung

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