Die stark regulierte Branche der Steuerberater wurde zuletzt durch den Einstieg von Finanzinvestoren spürbar verändert. Der Gesetzgeber scheint dies kritisch zu sehen und möchte diese Entwicklung aufhalten. Mit diesem Ziel wurde das „9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)“ diskutiert und überraschend mit einer Verschärfung des so genannten Fremdbesitzverbotes am 24. April im Bundestag verabschiedet. Fremdbesitzverbot bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Steuerberatungsgesellschaften nur von Angehörigen steuerberatender oder vergleichbarer freier Berufe beherrscht werden dürfen – nicht von fachfremden Investoren oder Kapitalgebern. Die Zustimmung des Bundesrats sollte eigentlich am 8. Mai erfolgen – verschob sich aber noch einmal wegen eines anderen Sachverhalts im selben Gesetzespaket. Nach Ansicht von Ypsilon wird die Novelle des Steuerberatergesetzes aber bald verabschiedet. Die neuen Regeln gelten dann ab dem am Tag nach Verkündung für das Fremdbesitzverbot.
Peter Lenz, Partner und Geschäftsführer bei Ypsilon, kommentiert: „Die Branche befindet sich in einem strukturellen Umbruch und einer starken Konsolidierung: Derzeit beteiligen sich immer mehr Finanzinvestoren an Steuerkanzleien. Große Fonds wie KKR, Blackstone oder EQT sind bereits aktiv. Steuerberater sind attraktive Investitionsziele, da sie sehr planbare Einnahmen haben, oft vor einem Nachfolgeproblem stehen und der Markt fragmentiert ist. Experten sprechen von der „Corporatization“ eines klassischen freien Berufs.“
Lenz weiter: „Man muss abwarten, welche Folgen das Fremdbesitzverbot insbesondere für bestehende, bereits in Fremdbesitz befindliche Kanzleien hat. Auch wird die Wirtschaftsprüferkammer gefordert sein. Diese hat sich in einer Verlautbarung des Vorstandes vom 23. April hierzu kritisch geäußert aber noch nicht eindeutig positioniert. Wir werden sehen, welchen Weg insbesondere die Wirtschaftsprüferkammer einschlagen wird.“
Unabhängige Kanzleien sind schneller, flexibler und spezialisierter
Nach Ansicht von Ypsilon sind unabhängige, nicht von Finanzinvestoren kontrollierte Kanzleien im Vorteil: Sie sind unternehmerisch freier, schneller und flexibler bei Prozessen und sie haben eine klare Spezialisierung – beispielsweise auf Immobilien oder Private Equity. Wichtig ist des Weiteren die persönliche Mandantenbeziehung und die größere Wirtschaftlichkeit, da es keine Overheadstrukturen gibt und auch keine Gewinnabführung an externe Kapitalgeber und somit in die eigenen Mitarbeiter und Strukturen investiert werden kann.
Lenz führt aus: „Sicherlich haben auch die großen, im Besitz von Finanzinvestoren befindlichen Plattformkanzleien Vorteile. Beispielsweise ist das Geschäftsmodell leichter skalierbar, es gibt Synergien bei übergeordneten Funktionen wie Personalabteilungen oder Administration. Auch die Markenbildung und Sichtbarkeit ist aufgrund der Größe und der stärkeren Finanzkraft höher. Wir sind dennoch der Meinung, dass die Vorteile bei unabhängigen Kanzleien überwiegen. Das Hauptargument dafür ist, dass die Beratung qualitativ besser ist. Dies liegt im Kern an der besseren Mandantenbeziehung, der höheren Spezialisierung und der unserer Ansicht nach deutlich geringeren Personalfluktuation.“
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