Elvis-Rechteinhaber verklagen Anthropic wegen KI-Training

AIElvis-Rechteinhaber verklagen Anthropic wegen KI-Training

Die Rechteinhaber von 274 Kompositionen aus dem Repertoire von Elvis Presley haben den Claude-Entwickler Anthropic verklagt. Sie werfen ihm vor, Liedtexte ohne Lizenz kopiert und für das Training seiner Sprachmodelle genutzt zu haben. Für Investoren in Musikrechte und in KI-Unternehmen zeigt der Fall, wie das Urheberrecht zum Bewertungsfaktor wird.

Was die Kläger vorwerfen

Die Klageschrift ging am 23. Oktober 2026 beim US-Bezirksgericht für Nordkalifornien ein. Das Aktenzeichen lautet 5:26-cv-12473. Hauptklägerin ist die ABG EPE IP LLC, dazu kommen Musikverlage, Familientrusts und eine Privatperson. Betroffen sind Titel wie „Can’t Help Falling in Love“ und „Don’t Be Cruel“.

Die Kläger stützen sich auf drei Punkte. Anthropic habe die Texte über Lyrics-Portale, Webarchive und offene Datensätze kopiert und dauerhaft gespeichert. Beim Aufbereiten der Daten seien Angaben zu Autoren und Verlagen entfernt worden. Zudem erzeuge Claude trotz nachträglich eingeführter Filter Texte, die den Originalen sehr nahe kämen.

Für vorsätzliche Verletzungen verlangen die Kläger den gesetzlichen Höchstsatz von 150.000 US-Dollar je Werk. Das ergibt 41,1 Millionen US-Dollar (Stand: Klageschrift vom 23.10.2026). Anthropic weist die Vorwürfe laut New York Times zurück und beabsichtigt, sich zu verteidigen.

Warum der Fall über Elvis hinausreicht

Die Klage baut auf dem Verfahren Bartz gegen Anthropic auf. Dort stufte das Gericht im Juni 2025 das Training mit rechtmäßig erworbenen Büchern als Fair Use ein. Eine dauerhafte Bibliothek aus Piratenkopien fiel nicht darunter. Anthropic einigte sich mit den Autoren auf einen Vergleich über 1,5 Milliarden US-Dollar, der im Juli 2026 endgültig genehmigt wurde.

Der Vergleich erfasst nur frühere Kopien, keine Ansprüche aus den Antworten der Modelle. Genau dort setzen die Musikkläger an. Laut Klageschrift sind im selben Bezirk mindestens sechs weitere Verfahren zu Musikwerken anhängig, darunter Klagen von Concord und BMG.

Nach unserer Einschätzung verlagert sich der Streit damit zur Herkunft der Daten und zu den Ausgaben der Modelle. Auf diesen Feldern lässt sich Fair Use schwerer begründen als beim Training selbst.

Was Investoren jetzt beobachten sollten

Für Halter von Musikkatalogen wird die Durchsetzung zum Teil der Wertsicherung. Die Klageschrift nennt Anbieter, die Trainingsdaten bereits lizenzieren, darunter die GEMA. Lizenzerlöse aus KI-Training könnten so zu einer zusätzlichen Ertragsquelle werden. Voraussetzung sind saubere Rechteketten und registrierte Werke, denn nur dann greifen nach US-Recht die gesetzlichen Schadenersatzsätze.

Für Investoren mit KI-Exposure rücken Datenherkunft und Rechtsrisiken stärker in die Bewertung. Nach unserer Einschätzung belastet ein einzelnes Verfahren dieser Größe einen großen Modellanbieter kaum. Die Summe paralleler Klagen und mögliche Auflagen zu Trainingsdaten wiegen schwerer. Entscheidend wird, ob die Gerichte in den Concord-Verfahren Ansprüche aus den Modellausgaben bestätigen, denn daran dürften sich auch die Elvis-Kläger orientieren.

* DE: Die ergänzenden Inhalte können KI-generiert sein. EN: The additional content may be AI-generated.