Angreifer haben am 29. Oktober Kryptowerte im Wert von rund 6,3 Milliarden US-Dollar aus den Hot Wallets von Binance abgezogen. Das FBI schreibt den Angriff Nordkorea zu. Für institutionelle Investoren zählt dabei weniger der kurze Kursrückgang als die Frage, wie belastbar die Verwahrkette ihrer Gegenparteien ist.
Was über den Angriff bekannt ist
Nach Angaben von Binance wurden die Hot Wallets der Börse gegen 20:05 Uhr UTC kompromittiert (Binance, Recovery Update #2). Hot Wallets sind dauerhaft mit dem Netz verbundene Wallets für den laufenden Auszahlungsbetrieb. Zunächst vermutete die Börse einen kompromittierten Laptop als Einfallstor, fand danach aber weitere Schwachstellen. Hinweise auf abgeflossene private Schlüssel gibt es nach eigener Darstellung bislang nicht.
Das FBI ordnet den Diebstahl einer nordkoreanischen Gruppe zu, die es „TraderTraitor“ nennt. Dieselbe Gruppe hatte laut FBI bereits rund 1,5 Milliarden US-Dollar bei Bybit erbeutet. Die Behörde fordert Börsen, Analysefirmen und DeFi-Dienste auf, Transaktionen mit den gelisteten Adressen zu blockieren.
Warum Kunden betroffen waren, obwohl Binance zahlt
Binance trägt den Schaden nach eigener Aussage selbst, aus dem Notfallfonds SAFU und der Unternehmenskasse. Getroffen wurden Bestände der Börse, keine einzelnen Kundenkonten. Trotzdem konnten Kunden mehr als zwei Tage lang keine Kryptowerte abziehen. Erst am 1. November begann die stufenweise Wiederaufnahme der Auszahlungen.
Diese Sperre ist der Kern des Problems. Ein Verwahrrisiko zeigt sich auch dann, wenn am Ende kein Verlust bleibt. Wer in diesen Tagen Positionen absichern oder Sicherheiten bewegen musste, hing von einem einzelnen Unternehmen ab. Dass Binance den Schaden aus eigenen Mitteln decken kann, sagt etwas über seine Bilanz, ist aber keine rechtliche Zusicherung.
Was MiCA für europäische Investoren ändert
In der EU gilt seit Juli 2026 ein anderer Maßstab. Die MiCA-Verordnung verlangt von zugelassenen Verwahrern in Artikel 75, Kundenwerte getrennt vom eigenen Vermögen zu halten. Zudem haften sie gegenüber Kunden für Verluste aus Vorfällen, die ihnen zuzurechnen sind.
Binance besitzt keine MiCA-Zulassung. Im Juni hat die Börse ihren Antrag in Griechenland zurückgezogen. Die ESMA hat klargestellt, dass Kunden nicht zugelassener Anbieter den Schutz der Verordnung nicht genießen, auch beim Schutz ihrer Vermögenswerte.
Worauf Entscheider jetzt achten sollten
Für Asset Manager, Banken und Family Offices folgt daraus eine Prüfaufgabe bei jeder Gegenpartei. Wichtig ist, wer die Schlüssel hält, welcher Anteil in Hot Wallets liegt und welche Haftung vertraglich und aufsichtsrechtlich greift. Regulierte Verwahrer und börsengehandelte Krypto-Produkte verlagern das Risiko, lösen es aber nicht auf. Auch sie hängen an Handelsplätzen und Dienstleistern in der Kette.
Offen ist, was der angekündigte Abschlussbericht von Binance über die Angriffswege zeigt. Nach unserer Einschätzung werden europäische Aufseher ihn als Vorlage für Fragen an zugelassene Verwahrer nutzen, vor allem zur Absicherung von Hot Wallets.
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