Ein neues Fachkapitel beim Wissenschaftsverlag IGI Global beschreibt, wie Cloud-gestützte Prognosemodelle und Blockchain die Bewertung grüner Vermögenswerte beschleunigen sollen. Die Autoren knüpfen den Nutzen an eine Bedingung: Tokenisierung hilft nur, wenn die zugrunde liegenden Prozesse nachhaltig gestaltet sind. Für Investoren in grüne Anleihen ist diese Einschränkung wichtiger als das Versprechen selbst.
Was das Fachkapitel verspricht
Die Autoren Al Khaldy, Aldweesh und Al-Qerem veröffentlichen ihren Beitrag im Sammelband „Green Investment Analytics, Sustainable Finance, and AI“. Ihre These: Verteilte Register, Tokenisierungsprotokolle und Smart Contracts können Schwachstellen in Finanzprozessen verringern. Grüne Anleihen und Projektfinanzierungen sollen davon profitieren.
Die Kurzfassung des Kapitels nennt keine Zahlen und keine Fallstudien. Es handelt sich um einen konzeptionellen Entwurf. Wie weit die Idee trägt, zeigt deshalb erst der Blick auf bereits begebene Anleihen.
Wie weit die Praxis ist
Tokenisierte grüne Anleihen gibt es bereits. Die Hong Kong Monetary Authority hat seit 2023 drei solche Emissionen für die Regierung Hongkongs umgesetzt. Schon bei der ersten sank die Abwicklungsfrist der Erstemission von fünf Tagen auf einen Tag. Die dritte im November 2025 erreichte mehr als 10 Milliarden Hongkong-Dollar in vier Währungen (Stand: Juli 2026).
Bei der zweiten Emission machte die Behörde Informationen zur grünen Anleihe auf der Blockchain zugänglich. Zudem nutzte sie maschinenlesbare Dokumentation. Das kommt der Idee des Fachkapitels am nächsten: Daten zur Anleihe liegen dort, wo auch der Titel verwaltet wird.
In Europa hat die Europäische Investitionsbank 2022 das Projekt Venus umgesetzt. Dabei begab sie eine digitale Euro-Anleihe über 100 Millionen Euro auf einer privaten Blockchain. Abgewickelt wurde sie laut Banque de France mit tokenisiertem Zentralbankgeld am Tag der Emission.
Beide Beispiele zeigen, dass die Technik Abwicklung und Datenwege verkürzt. Ob ein finanziertes Projekt tatsächlich grün ist, beantwortet sie nicht.
Was für Investoren jetzt zählt
Seit dem 21. Dezember 2024 gilt die EU-Verordnung 2023/2631 über europäische grüne Anleihen. Wer das Label „European Green Bond“ nutzt, muss die Mittel an der EU-Taxonomie ausrichten. Externe Prüfer werden von der ESMA registriert und beaufsichtigt. Diese Prüfkette bleibt bestehen, auch wenn eine Anleihe als Token begeben wird.
Hier setzt die Bedingung aus dem Fachkapitel an. Eine Blockchain speichert Daten unveränderlich, prüft aber nicht deren Richtigkeit. Fehlerhafte Wirkungsdaten bleiben fehlerhaft, auch wenn sie fälschungssicher abgelegt sind. Nach Einschätzung von altii verlagert sich die Sorgfaltsprüfung für Asset Manager deshalb von der Plattform zur Datenquelle.
Für die Kreditanalyse ändert die Tokenisierung wenig, so die Einschätzung von altii. Emittent, Laufzeit und Bonität bleiben maßgeblich. Neu zu prüfen sind Verwahrung, Abwicklungsweg und die Frage, wer die Daten auf der Blockchain einspeist.
Offen ist, ob Prognosemodelle die Preisbildung grüner Anleihen messbar verbessern. Belege dafür liefert das Kapitel nicht. Zu beobachten ist, ob Emittenten in der EU tokenisierte Anleihen mit dem EuGB-Label verbinden und Wirkungsdaten laufend auf der Blockchain berichten.
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