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Die neue EU Offenlegungs-Verordnung für Finanzprodukte und ihre Auswirkung

Press ReleasesDie neue EU Offenlegungs-Verordnung für Finanzprodukte und ihre Auswirkung

Am 10. März trat die EU Offenlegungs-Verordnung in Kraft. Diese soll Transparenz in Bezug auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Finanzanlageprodukten schaffen. Die Erste Asset Management (EAM) hat sämtliche relevanten Dokumente an die neuen Anforderungen angepasst.

Die EU Offenlegungs-Verordnung

Die Offenlegungsverordnung der Europäischen Union stellt neue Transparenzregeln zu Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken in Finanzanlageprodukten und nachteiligen Auswirkungen auf:

Quelle: EAM

Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen

Um die Transparenzanforderungen zu erfüllen hat Erste AM sämtliche relevanten Dokumente angepasst und auf ihrer Internet-Seite veröffentlicht (für UCITS*-Fonds in den Prospekten, für AIF*-Fonds im § 21 Dokument). Die Beschreibung, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden, wird für alle Fonds im Prospekt/§ 21 Dokument dargelegt. Zusätzlich erfolgen für nachhaltige Fonds gemäß Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung weitere Ergänzungen in den produktspezifischen Dokumenten (ESG-Anhang im Prospekt, ESG*-Informationen am WebFactsheet, Rechenschaftsberichte mit ESG-Reporting für Berichtszeiträume ab 2022).

Um den Artikeln 3 und 4 der EU-Offenlegungsverordnung zu entsprechen hat Erste AM Informationen für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf ihrer Internetseite offengelegt. Auch die Vergütungspolitik der Erste AM wurde im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend dem Artikel 5 der EU-Offenlegungsverordnung harmonisiert und neu veröffentlicht.

Erste AM Fonds und Klassifizierung nach der Offenlegungsverordnung

Fonds mit „Impact“, wie der ERSTE GREEN INVEST, investieren direkt in Lösungen für ökologische und soziale Herausforderungen und werden nach der EU-Offenlegungsverordnung gemäß Artikel 9 klassifiziert. Die bewährten „ERSTE RESPONSIBLE“-Fonds werden als Artikel 8 Produkte in diesem Schema erfasst: Sie erfüllen weiterhin höchste Ansprüche an nachhaltige Investitionen und werden, zusätzlich zum bestehenden ESG Reporting die Anforderungen der Offenlegungsverordnung erfüllen.

Erste AM verfolgt seit einiger Zeit konsequent den Weg ihre Produktpalette noch nachhaltiger auszurichten. Anfang 2020 wurde begonnen, ESG-Kriterien, die den Risiko-adjustierten Ertrag verbessern können, in bisher traditionell verwalteten Fonds zu integrieren. Durch die angewandten Prozesse können beispielsweise die CO2-Intensität deutlich reduziert, die Qualität der Unternehmensführung (Governance) besser in den Fonds abgebildet und Verstrickungen in Verstöße gegen internationale Normen minimiert werden. Diese Fonds werden von uns nunmehr ebenfalls als Artikel 8 Produkte klassifiziert (ESG Integration). Für alle anderen Fonds evaluieren wir kontinuierlich die Möglichkeiten auch hier noch mehr ökologische und soziale Faktoren in den Investmentprozess einzubeziehen.

Wenn Sie mehr erfahren wollen, dann finden Sie auf unserer Webseite mehr Informationen zu unseren nachhaltigen Fonds:


Über die Erste AM

Mit einem nachhaltig veranlagten Volumen von über 15,6 Milliarden Euro (31.12.2020) in mehr als 50 nachhaltigen Publikumsfonds und mehreren Spezialfonds ist Erste AM Marktführerin in Österreich im Nachhaltigkeitsbereich. Zudem nimmt die Erste AM eine Pionierrolle im Bereich Ethik und Nachhaltigkeit ein: Bereits im Jahr 2001 startete die Erste AM den ersten Umweltaktienfonds.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

Dieser Beitrag erschien zuerst im Blog der Erste Asset Management.

Mehr Informationen zur Produktpalette der Erste Asset Management finden Sie unter www.erste-am.at.