Frankreich: Meldepflicht für Krypto-Wallets fällt mit dem Haushalt

Digital Investing and CryptoFrankreich: Meldepflicht für Krypto-Wallets fällt mit dem Haushalt

Die französische Nationalversammlung hat am 3. November eine Meldepflicht für selbstverwahrte Krypto-Wallets ab 100.000 Euro beschlossen. Einen Tag später lehnte sie den Einnahmenteil des Haushalts 2027 ab, und mit ihm fiel auch diese Regel. Für Anbieter und Investoren lohnt der Blick trotzdem, denn der Vorstoß zeigt, wohin sich die Steueraufsicht über Krypto-Vermögen in Europa bewegt.

Was der Änderungsantrag vorsah

Der Änderungsantrag I-2701 stammt von Charles de Courson und sechs weiteren Abgeordneten der Fraktion LIOT. Er ergänzt Artikel 1649 bis C des französischen Steuergesetzbuchs. Dieser regelt bereits die Meldung von Konten bei ausländischen Krypto-Plattformen. Neu erfasst wären Wallets ohne Dienstleister, deren Gesamtwert am 31. Dezember mindestens 100.000 Euro beträgt.

Die Antragsteller begründen den Vorstoß mit einer Lücke bei der Besteuerung. Laut ihrer Begründung lagen die realisierten Krypto-Gewinne 2021 bei 3,5 Milliarden Euro, gemeldet wurden aber nur Bestände von 400 Millionen Euro. Wer nicht meldet, soll eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro zahlen. Wie die Finanzverwaltung selbstverwahrte Bestände überprüfen soll, lässt der Text offen.

Warum die Regel vorerst vom Tisch ist

Am 4. November stimmte die Nationalversammlung mit 458 zu 0 Stimmen gegen den ersten Teil des Haushaltsentwurfs (Abstimmung Nr. 9759). Damit gilt der gesamte Entwurf in erster Lesung als abgelehnt, und alle Änderungen der Abgeordneten entfallen. Der Senat berät ab dem 20. November die ursprüngliche Fassung der Regierung, wie der Parlamentssender LCP berichtet.

Meldungen, Frankreich führe die Meldepflicht ein, sind damit überholt. Erledigt ist die Idee aber nicht. Senatoren können den Antrag erneut einbringen, und danach versuchen beide Kammern, sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen. Dass sich am 3. November eine Mehrheit fand, spricht aus unserer Sicht dafür, dass das Thema wiederkehrt.

Was das für Anbieter und Investoren bedeutet

Seit Januar 2026 gilt in der EU für Plattformen die Richtlinie DAC8 zum Steuerdatenaustausch. Krypto-Dienstleister melden seither Kundendaten und Transaktionen an die Finanzbehörden. Selbstverwahrte Wallets erfasst die Richtlinie nur dort, wo Werte von einem Dienstleister auf eine solche Wallet fließen. Frankreichs Vorstoß zielt auf die verbleibende Lücke: den Bestand, der ohne Dienstleister gehalten wird.

Für Vermögensverwalter, Family Offices und Banken verschiebt sich damit ein Argument. Selbstverwahrung lag bislang weitgehend außerhalb der steuerlichen Berichtspflichten. Fällt dieser Unterschied weg, dürften regulierte Verwahrlösungen nach unserer Einschätzung relativ an Gewicht gewinnen. Hinzu kommt eine Frage der Sicherheit, denn eine Liste vermögender Wallet-Inhaber wäre ein heikler Datenbestand.

Worauf jetzt zu achten ist

Entscheidend sind die Beratungen im Senat ab dem 20. November und der anschließende Einigungsversuch beider Kammern. Kommt die Regel zurück, bleiben Bewertung und Kontrolle die offenen Punkte, die der Antrag bisher nicht klärt. Für Anbieter im DACH-Raum ist der Fall ein Hinweis, dass die Debatte über selbstverwahrte Bestände mit DAC8 noch nicht abgeschlossen ist.

* DE: Die ergänzenden Inhalte können KI-generiert sein. EN: The additional content may be AI-generated.