Google haftet für KI-Antworten: Aachen folgt dem Münchner Urteil

AIGoogle haftet für KI-Antworten: Aachen folgt dem Münchner Urteil

Das Landgericht Aachen hat Google per einstweiliger Verfügung untersagt, Falschbehauptungen über einen Arzt in seiner KI-Suche zu verbreiten. Es ist das zweite deutsche Gericht, das KI-Antworten als eigene Aussagen des Konzerns wertet. Für Unternehmen, deren Ruf zunehmend in solchen Antworten entsteht, ändert das die Frage, wer dafür einsteht.

Was die Gerichte entschieden haben

Das Landgericht München I entschied am 28. Mai 2026 über eine KI-Übersicht, die zwei Münchner Verlage mit Betrugsmaschen verband. Die Kammer wertete die Übersicht als eigenen Inhalt, für den Google als unmittelbarer Störer haftet. Der Konzern habe die Funktion eingeführt, steuere ihre Algorithmen und formuliere Aussagen ohne Grundlage in den Quellen. Jeder Verstoß kann bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld kosten.

Das Landgericht Aachen stützt sich in einem Beschluss vom 24. September 2026 ausdrücklich auf diese Begründung. Googles „KI-Modus“ hatte einem ehemaligen Chefarzt Vorwürfe und ein Strafverfahren zugeschrieben, die eine andere Person betrafen. Eine Löschung nach dem Hinweis des Arztes lehnte Google ab. Die Kammer entschied ohne Anhörung von Google, der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Warum die Abgrenzung zur klassischen Suche entscheidend ist

Für klassische Suchergebnisse gilt eine mildere Haftung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Suchmaschinenbetreiber erst handeln, wenn man ihn auf eine offensichtliche Rechtsverletzung hinweist. Die Münchner Kammer hält das auf KI-Übersichten nicht für übertragbar. Diese ordnen und werten Inhalte selbst, und Google kann sie mit den genutzten Quellen abgleichen.

Hinzu kommt ein Argument zur Notwendigkeit. Die Linkliste mache die Datenmenge im Netz bereits nutzbar, die KI-Übersicht sei dafür nicht zwingend erforderlich. Ein Zusatzangebot rechtfertigt nach dieser Logik keine mildere Haftung.

Eine höhere Instanz hat diese Linie bisher nicht bestätigt. Google ging in München in Berufung, laut der Entscheidungsdatenbank des Freistaats endete das Verfahren mit einem Vergleich. Die Begründung bleibt dennoch wirksam, wie Aachen zeigt.

Was Unternehmen jetzt beobachten sollten

Für Asset Manager, Banken und Emittenten wird die KI-Suche damit zu einem Feld des Reputationsmanagements. Wer dort falsch dargestellt wird, hat nach beiden Entscheidungen einen Hebel gegen den Anbieter selbst. Das setzt voraus, dass Kommunikation und Recht solche Antworten regelmäßig prüfen und Fehler dokumentieren. In beiden Fällen genügte ein Hinweis an Google nicht, wirksam wurde erst die gerichtliche Verfügung.

Die Begründung könnte über Google hinausreichen. Wer selbst KI-Zusammenfassungen anbietet, etwa in Kundenportalen oder Research-Assistenten, müsste nach dieser Logik mit derselben Zurechnung rechnen. Das ist eine Einschätzung, gerichtlich entschieden ist es nicht.

Warum die Haftungsfrage die Ökonomie der KI-Suche berührt

Die Websuche beruht auf einem stillen Tausch: Anbieter lassen ihre Inhalte indexieren, Google schickt ihnen dafür Besucher. KI-Antworten schwächen diesen Tausch. Laut einer Auswertung des Pew Research Center klickten US-Nutzer bei Suchen mit KI-Zusammenfassung in 8 Prozent der Fälle auf ein Ergebnis. Ohne Zusammenfassung waren es 15 Prozent (Stand: März 2025).

Die Münchner Begründung setzt genau hier an. Ist die KI-Antwort eine eigene Aussage, die fremde Texte auswertet und verknüpft, stellt sich die Frage nach der Vergütung dieser Texte neu. Das Leistungsschutzrecht der Presseverleger nimmt Fakten, Links und sehr kurze Auszüge aus. Ob eine KI-Antwort darunter fällt, hat noch kein Gericht entschieden.

Zugleich prüft die EU-Kommission seit Dezember 2025, ob Google Verlagsinhalte für AI Overviews und AI Mode zu unfairen Bedingungen nutzt. Müsste Google die Quellen jeder Antwort vergüten, worauf The Decoder hinweist, würden aus kostenlosen Inhalten laufende Lizenzkosten. Für die KI-Suche wäre das ein tieferer Einschnitt als jede einzelne Unterlassungsverfügung.

* DE: Die ergänzenden Inhalte können KI-generiert sein. EN: The additional content may be AI-generated.