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Green Bonds – wie tragen sie wirklich zu einer nachhaltigen Zukunft bei?

TopicsGreen Bonds – wie tragen sie wirklich zu einer nachhaltigen Zukunft bei?

Mit Green Bonds werden ökologische Projekte mit Klimarelevanz finanziert. Der Gedanke des Klimaschutzes steht dabei im Vordergrund, erklärt Mag. Wolfgang Pinner, Leiter Sustainable and Responsible Investment bei der Raiffeisen KAG.

GREEN BOND PRINCIPLES

Die Entwicklung von Standards für Green Bonds geht bis in das Jahr 2014 zurück, als sich unterschiedliche Finanzmarktakteure zusammenfanden und mit den Green Bond Principles (GBP) ein Rahmenwerk für die Emission „Grüner Anleihen“ entwickelten. Die seinerzeit erstmals aufgesetzten Principles wurden zuletzt im Juni 2018 überarbeitet, aktualisiert und verbindlicher gestaltet. Generell handelt es sich dabei um freiwillige Prozessleitlinien, die Emittenten von Green Bonds zu Transparenz und Offenlegung anhalten sollen, sie geben eine Orientierung für die wichtigsten Prozessschritte bei der Emission eines „glaubwürdigen“ Green Bonds und erläutern geeignete Projektkategorien. Dazu zählen Investitionen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz,Verschmutzungsprävention und -kontrolle, ökologisch nachhaltiges Management von lebenden natürlichen Ressourcen und Landnutzung, Erhaltung der terrestrischen und marinen Artenvielfalt, sauberer Transport, nachhaltiges Abwasser- und Wassermanagement, Maßnahmen zur Anpassung an den bereits existierenden Klimawandel, umwelteffiziente und/oder für die Kreislaufwirtschaft geeignete Produkte, Produkttechnologien und Prozesse sowie umweltfreundliche Gebäude.

Grundsätzlich sind die Green Bond Principles auf vier Eckpfeilern aufgebaut. Die vier Kernkomponenten umfassen zunächst die Verwendung der Emissionserlöse (Use of Proceeds). Dabei beschreiben die GBP wie bereits dargestellt verschiedene, breit gefächerte Kategorien für geeignete grüne Projekte, die unterschiedlichste Umweltschutzthemen abdecken. An zweiter Stelle steht die bei der Emission notwendige Darstellung des Prozesses der Projektbewertung und -auswahl (Process for Project Evaluation & Selection), da jedes Projekt auf seine Nachhaltigkeit im Sinne der GBP hin überwacht werden muss. Bei der Wahl der Projekte sollten folgende Themen adressiert werden: Erstens die ökologisch nachhaltige Zielsetzung, zweitens die Projektevaluierung und drittens eine Kriteriologie, die etwa Eignungskriterien, mögliche Ausschlusskriterien sowie andere Maßnahmen zur Identifikation und Steuerung potenzieller ökologischer und sozialer Risiken in Zusammenhang mit den Projekten im Mittelpunkt umfasst.

Die dritte Kernkomponente stellt das Management der Erlöse (Management of Proceeds) dar. Die via Green-Bond-Emission aufgenommenen Mittel sollen in einem Sub-Portfolio angelegt werden, auch eine Zweckwidmung ist wünschenswert. Wesentlich ist jedenfalls die Transparenz der Mittelverwendung, eventuell sollte auch an dieser Stelle eine Kontrolle durch externe Prüfer angedacht werden. Bis zur Fälligkeit des Green Bonds sollte die Aufteilung der Nettoerlöse auf die der Emission zugeordneten grünen Projekte periodisch angepasst und die geplante, zeitweise Platzierung von noch nicht zugeteilten Nettoerlösen offengelegt werden.

Der vierte und letzte Punkt der Green Bond Principles beschreibt die Berichterstattung (Reporting). Emittenten sollten jederzeit aktuelle Informationen über die Verwendung der Emissionserlöse bereitstellen. Das bedeutet, dass mindestens in einem jährlichen Rhythmus über den Stand ihrer durch Green Bonds finanzierten Projekte berichtet werden sollte, eine Darstellung des konkreten Effekts der Projekte – also des Impacts – ist anzustreben. In diesem Zusammenhang empfehlen die GBP die Verwendung qualitativer Leistungsindikatoren und, wenn möglich, quantitativer Kennzahlen – wie z. B. Treibhausgasreduzierung/-vermeidung, Verringerung des Wasserverbrauchs etc.

PRÜFUNG DURCH EXTERNE

  • Second Party Opinion (Zweite Meinung)
    In diesem Fall stellt eine Organisation, die über Exper tise in ökologischen Nachhaltigkeitsfragen verfügt und vom Emittenten unabhängig ist, eine Second Party Opinion (SPO) aus. Die SPO umfasst in der Regel eine Einschätzung der Emission bezüglich der GBP, oft wird auch auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) Bezug genommen.
  • Verifizierung
    Diese stellt auf einen festgelegten Kriterienkatalog ab, der sich auf Geschäftsprozesse respektive ökologische Kriterien bezieht.
  • Zertifizierung
    Green Bonds, das dazugehörige Rahmenwerk oder die Mittelverwendung können auf Basis anerkannter externer Standards oder Labels zertifiziert werden. Die Zertifizierung erfolgt durch qualifizierte, anerkannte Dritte.
  • Green Bond Scoring/Rating
    Green Bonds, das dazugehörige Rahmenwerk oder Schlüsselmerkmale wie die Verwendung der Emissionserlöse können beispielsweise durch spezialisierte Researchanbieter oder Ratingagenturen bewertet werden.

EUROPÄISCHEN STANDARD EINFÜHREN

Der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sieht die Schaffung europäischer Standards und offizieller EU-Labels vor. Dabei soll zunächst das Thema Green Bonds in Angriff genommen werden. Der Standard soll auf bestehenden Initiativen wie den Green Bond Principles und der Climate Bond Initiative aufbauen. Im Juni 2019 wurde ein erster Vorschlag der Technical Expert Group des Expertengremiums zur Erarbeitung technischer Details im Rahmen des EU-Aktionsplans veröffentlicht.

GREEN, SOCIAL, SUSTAINABILITY BONDS

Die ICMA – International Capital Market Association – hat nach der erstmaligen Veröffentlichung der Green Bond Principles im Jahr 2014 mittlerweile auch Prinzipien für Social Bonds und Sustainability Bonds erarbeitet. Der Unterschied liegt dabei im Wesentlichen in den Projektkategorien.

  • Green Bonds fokussieren auf Projekte, die im Bereich der fünf hochrangigen Umweltziele Eindämmung des Klimawandels, Anpassung an den bereits existierenden Klimawandel, Erhaltung natürlicher Ressourcen, Biodiversitätserhaltung sowie Verschmutzungsprävention und -kontrolle einen Beitrag leisten.
  • Social Bonds dienen der Finanzierung sozialer Projekte, wie finanziell tragbare Basisinfrastruktur, Zugang zur Grundversorgung an sozialen Dienstleistungen, bezahlbarer Wohnraum, Schaffung von Arbeitsplätzen, Nahrungsmittelsicherheit oder sozioökonomische Weiterentwicklung und Befähigung.
  • Sustainability Bonds sind Emissionen, deren Emissionserlöse zur Finanzierung einer Kombination aus Umwelt- und Sozialprojekten verwendet werden. Dementsprechend sind Sustainability Bonds an die Kernkomponenten der GBP und SBP angelehnt. Zudem werden zunehmend nachhaltig ausgerichtete Anleihen, die sich auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) beziehen, emittiert. Auch sie sind den Sustainability Bonds zuzuordnen.