Krypto-Assets lassen sich nicht als eine einzige Anlageklasse behandeln. Zu diesem Schluss kommt eine im Oktober 2026 veröffentlichte Übersichtsarbeit von Ravi Kumar Bommisetti von der Akal University in Indien. Für Investoren, die Krypto-Engagements prüfen, liefert sie ein brauchbares Denkraster für Due Diligence und Risikobudget.
Fünf Kategorien mit eigenen Risiken
Der Autor wertet 84 zitierte Quellen aus Finanzmarktforschung, Informatik, Recht und Umweltforschung aus. Er unterscheidet fünf Gruppen: native Protokoll-Assets, Stablecoins, Governance- und Anwendungstoken, tokenisierte reale Vermögenswerte und digitales Zentralbankgeld. Jede Gruppe trägt andere Risiken. Bei Stablecoins zählen Reserven und Rücknahmerechte, bei tokenisierten Assets die rechtliche Durchsetzbarkeit.
Ein zentraler Befund betrifft die Dezentralisierung. Sie verringert die Abhängigkeit von einem einzelnen Intermediär, beseitigt Konzentration aber nicht. Risiken wandern zu Mining- und Staking-Anbietern, zu Börsenverwahrern oder in Softwareabhängigkeiten. Auch der Energieverbrauch hängt stark vom Konsensverfahren und vom Strommix ab, pauschale Aussagen über „Krypto“ hält der Autor deshalb für analytisch schwach.
Vorsicht mahnt die Arbeit auch bei gängigen Kennzahlen an. Aktive Adressen, Transaktionszahlen und das in DeFi-Protokollen gebundene Kapital bilden echte Nutzung nur unscharf ab. Bots, Mehrfachadressen und interne Umbuchungen von Börsen verzerren das Bild. Der Autor rät, erst die Messgröße zu klären und dann die Kennzahl zu wählen.
Was das für Allokation und Due Diligence bedeutet
Für Portfolios fällt das Urteil bedingt aus. Diversifikationseffekte hängen vom Anlagehorizont, vom Marktregime und vom gewählten Asset ab. Ein Asset kann in ruhigen Phasen diversifizieren und in der Krise trotzdem versagen. Der Autor rät daher, Krypto-Positionen an einem definierten Ziel und Risikobudget zu messen.
Praktisch empfiehlt die Arbeit Stresstests, eine sorgfältige Prüfung der Verwahrung und Vorsicht bei historischen Backtests. Gewichte sollen Liquidität, Drawdown-Toleranz, Steuern und das Risiko eines Totalverlusts abbilden. Aus Sicht von altii deckt sich das mit gängigen Anforderungen an das Risikomanagement. Neu ist vor allem die konsequente Trennung nach wirtschaftlicher Funktion.
Wie die Funktionslogik zu MiCA passt
Für die Regulierung fordert der Autor Regeln nach Tätigkeit und Kontrolle statt nach Etikett. Mindeststandards für Verwahrung, Offenlegung, Governance, Cybersicherheit und Rücknahme sollen erkennbare Risiken adressieren. Zugleich soll Raum für Experimente bleiben.
Die europäische MiCA-Verordnung (EU) 2023/1114 geht nach Einschätzung von altii bereits in diese Richtung. Sie unterscheidet vermögenswertereferenzierte Token, E-Geld-Token und andere Kryptowerte. Die zugrunde liegende Technologie soll sie ausdrücklich nicht regulieren. Seit dem Ende der Übergangsfrist am 1. Juli 2026 brauchen Krypto-Dienstleister in der EU eine Zulassung.
Die Aussagekraft der Arbeit hat Grenzen, die der Autor selbst benennt. Sie ist eine integrative Übersicht ohne dokumentierte Datenbanksuche. Gepoolte Effektgrößen oder neue Zahlen liefert sie nicht. Ihr Wert liegt in der Struktur, weniger in neuer Evidenz.
Offen bleibt, wie Stablecoins unter Stress Risiken ins klassische Finanzsystem übertragen. Diese Frage hebt der Autor ausdrücklich als Forschungsfeld hervor. Für Banken und Verwahrer dürfte sie mit wachsender Stablecoin-Nutzung an Gewicht gewinnen.
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