Studie zu Blockchain-Infrastruktur: Ethereum bleibt die Referenz

Digital Investing and CryptoStudie zu Blockchain-Infrastruktur: Ethereum bleibt die Referenz

Eine neue Vergleichsstudie prüft acht Blockchain-Netzwerke darauf, ob sie sich für Banken und Asset Manager eignen. Ethereum liegt vorn, Privacy-Chains stoßen an die Grenzen der Geldwäscheregulierung. Für Häuser, die Tokenisierung prüfen, liefert die Arbeit einen brauchbaren Kriterienrahmen, aber keine fertige Plattformwahl.

Was die Studie untersucht

Syed Sajjad Shah hat die Arbeit im International Journal of Finance, Insurance and Risk Management veröffentlicht. Eine frühere Fassung liegt seit Februar 2026 bei SSRN. Verglichen werden Ethereum, Solana und Avalanche, die Layer-2-Netze Arbitrum, Optimism und Base sowie die Privacy-Chains Monero und Zcash.

Die Methode ist qualitativ. Shah wertet Fachliteratur, technische Dokumentation, Ankündigungen von Instituten, Regulierungstexte und öffentliche Marktdaten aus. Er bewertet nach fünf Kriterien: Skalierbarkeit, institutionelle Verbreitung, Vereinbarkeit mit Geldwäscheregeln, Nachverfolgbarkeit sowie Eignung für tokenisierte Vermögenswerte.

Die Ergebnisse im Überblick

Ethereum bleibt laut Studie die führende Plattform für dezentrale Finanzanwendungen und tokenisierte Assets. Solana hat institutionell deutlich aufgeholt, vor allem über Stablecoin-Abwicklung, tokenisierte Real-World-Assets und Kooperationen mit Unternehmen. Avalanche besetzt mit konfigurierbaren Subnetzen eine eigene Nische. Damit lassen sich abgegrenzte Netze mit eigenen Regeln aufsetzen, was Institute mit hohem Kontrollbedarf anspricht.

Die Layer-2-Netze Arbitrum, Optimism und Base erhöhen den Durchsatz von Ethereum. Die Abwicklung sichern sie weiter über die Ethereum-Hauptkette ab. Monero und Zcash stoßen dagegen auf erhebliche Hürden, weil Institute Transaktionen nachverfolgen und Geldwäschevorgaben erfüllen müssen.

Warum Regulierung die Plattformwahl prägt

Für Institute in der EU ist dieser Befund mehr als eine akademische Einschätzung. Die EU-Geldwäscheverordnung 2024/1624 verbietet Kreditinstituten, Finanzinstituten und Kryptodienstleistern in Artikel 79 anonyme Kryptokonten. Untersagt sind auch Konten mit anonymisierenden Coins, und zwar ausdrücklich auch solche mit nur optionaler Anonymisierung wie bei Zcash. Die Regeln gelten ab dem 10. Juli 2027.

Für Verwahrer, Handelsplätze und Produktanbieter fallen Privacy-Chains damit als Basis regulierter Angebote praktisch aus. Shahs praktische Empfehlung passt zu dieser Lage. Institute sollen technische Leistung gemeinsam mit Governance, Prüfbarkeit, Identitätskontrollen und Nachverfolgbarkeit bewerten. Als gangbaren Weg nennt er hybride Architekturen: Abwicklung auf öffentlichen Netzen, eingebettet in Compliance- und Governance-Rahmenwerke.

Was Entscheider daraus mitnehmen

Die Stärke der Arbeit liegt im Kriterienraster, weniger in neuen Daten. Eigene Messungen zu Durchsatz, Kosten oder Ausfallsicherheit enthält sie nach der veröffentlichten Zusammenfassung nicht. Für eine Due Diligence taugt sie daher als Gliederung, die eigene technische Prüfung ersetzt sie nicht.

Nach unserer Einschätzung verdient ein Punkt mehr Gewicht, als die Studie ihm gibt. Wer auf Layer-2-Netze setzt, übernimmt zusätzlich die Abhängigkeit vom Betreiber dieser Zwischenschicht. Das gehört in jede Risikobewertung, auch wenn die Abwicklung am Ende auf Ethereum landet.

Offen bleibt, wie sich die Gewichte verschieben, wenn große Netze selbst Vertraulichkeitsfunktionen ausbauen. Für Asset Manager und Banken wird dann entscheidend, ob sich Datenschutz und Nachverfolgbarkeit auf demselben Netz prüfbar verbinden lassen. Bis zum Stichtag der Geldwäscheverordnung im Juli 2027 dürfte diese Frage die Plattformwahl stärker prägen als reine Leistungswerte.

* DE: Die ergänzenden Inhalte können KI-generiert sein. EN: The additional content may be AI-generated.