Neuausrichtung der SFDR-Nachhaltigkeitsvorgaben
Die EU plant eine umfassende Neuordnung der Offenlegungsverordnung (SFDR) für nachhaltige Fonds. Anstelle der bisherigen Artikel-8- und Artikel-9-Systematik sollen künftig die drei Produktkategorien „Sustainable“, „Transition“ und „ESG Basics“ eingeführt werden. Diese sollen für mehr Übersicht und bessere Vergleichbarkeit sorgen, indem mindestens 70 Prozent eines Produkts auf das jeweilige Ziel einzahlen müssen.
Verbesserte Vergleichbarkeit durch klare Produktkategorien
Die neuen Kategorien ersetzen bisher genutzte Labels und schaffen einen inhaltlich klareren Rahmen. Die einheitliche Mindestquote sowie konkrete Nachhaltigkeits- und Transformationsansätze bilden eine gemeinsame Basis, welche die Produktgestaltung und den Vergleich unterschiedlicher Strategien erleichtert.
Darüber hinaus soll die Abschaffung der sogenannten PAI-Entity-Statements, also der Offenlegungen auf Unternehmensebene, den Fokus auf die Nachhaltigkeit einzelner Fonds lenken. Dies reduziert administrativen Aufwand und macht die Offenlegung für Anleger verständlicher.
Offene Fragen und notwendiger Feinschliff
Ein Kritikpunkt betrifft die Behandlung klassischer Staatsanleihen, die laut Vorschlag nicht zur Mindestquote von 70 Prozent zählen sollen. Dies könnte insbesondere bei Anleihen- und Multi-Asset-Produkten die Portfolioausgestaltung einschränken. Es wird empfohlen, zudem praxisgerechte Kriterien für die Nachhaltigkeits- und Transitionsbewertung von Staaten zu etablieren, um mehr Flexibilität und Klarheit zu schaffen.
Weitere Details und Anforderungen der SFDR 2.0 sind noch offen und müssen rechtzeitig kommuniziert werden. Die ESMA Fund Naming Guidelines, die seit Mai 2025 für die Verwendung von ESG-Begriffen im Fondsnamen gelten, sollten dabei nicht im Widerspruch zu den neuen Regelungen stehen, um Greenwashing zu vermeiden und Transparenz zu fördern.
Ausblick auf den Gesetzgebungsprozess
Die EU-Mitgliedstaaten haben ihre Verhandlungsposition im Rat bereits festgelegt, das Europäische Parlament stimmt seine Position noch ab. Anschließend finden Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission statt, um die finalen Regelungen für SFDR 2.0 zu beschließen.
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