Im ersten Verfahren zu generativer KI vor dem Europäischen Gerichtshof hat Generalanwalt Maciej Szpunar am 3. November 2026 seine Schlussanträge vorgelegt. Danach können KI-Chatbots das Recht von Presseverlegern verletzen, wenn sie Artikel in Echtzeit abrufen und für Antworten nutzen. Für Häuser, die KI-Assistenten in Research und Kommunikation einsetzen, rückt damit die einzelne Antwort in den Blick.
Worum es im Fall Like Company geht
Der ungarische Portalbetreiber Like Company klagt vor einem Budapester Gericht gegen Google Ireland. Er beruft sich auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus Artikel 15 der DSM-Richtlinie. Laut der Pressemitteilung des Gerichtshofs soll Google die Artikel zum Training von Gemini genutzt haben. Zudem habe der Chatbot sie zwischen Juni 2023 und Mai 2024 wiederholt wiedergegeben.
Die beiden Fragen zum Training hält Szpunar für unzulässig. Es gebe keinen Beleg, dass Artikel von Like Company ins Training eingeflossen seien. Training sei außerdem keine „Online-Nutzung“ von Presseveröffentlichungen. Ergänzend merkt er an, dass Training in der Regel unter die Ausnahme für Text- und Data-Mining nach Artikel 4 der Richtlinie fällt.
Wo die Grenze für Chatbot-Antworten verläuft
Im Mittelpunkt steht die Retrieval-Augmented Generation, kurz RAG. Dabei ruft der Chatbot zur Laufzeit Webseiten ab und baut deren Inhalt in seine Antwort ein. Geschützt ist nach Szpunar nur die konkrete Ausdrucksform eines Artikels, die berichteten Tatsachen bleiben frei. Das Recht soll die Investition der Verlage schützen, kein Monopol auf Nachrichten schaffen.
Ob eine Vervielfältigung vorliegt, hängt an zwei Punkten. Erstens: Hat der Chatbot rechtswidrig zugegriffen, etwa durch Umgehung einer Paywall? Zweitens: Übernimmt die Antwort die Ausdrucksform so erkennbar, dass der Nutzer das Original nicht mehr aufrufen muss? Geschieht das systematisch, ist in der Regel auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt.
Der Anbieter haftet, wenn solche Nutzungen zu seinem Geschäftsmodell gehören. Gleiches gilt, wenn er keine glaubwürdigen und wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen hat.
Was das für Finanzhäuser und Investoren bedeutet
Die Schlussanträge binden den Gerichtshof nicht, ein Urteilstermin steht noch aus. Folgt der EuGH ihnen, hätte Europa einen klaren Prüfmaßstab für KI-Antworten. Das Training bliebe weitgehend frei, das Haftungsrisiko läge bei der Ausgabe.
Für Asset Manager und Banken mit eigenen RAG-Anwendungen über Presse- und Research-Inhalte wird das nach unserer Einschätzung zur Governance-Frage. Zu prüfen sind Zugangswege zu lizenzierten Inhalten, technische Sperren und der Abstand der Zusammenfassungen zum Original. Bei der Auswahl externer Anbieter gehören deren Schutzmaßnahmen in die Due Diligence.
Für Investoren in KI-Plattformen verlagert sich das Rechtsrisiko aus unserer Sicht vom Trainingsdatensatz in den laufenden Betrieb. Lizenzvereinbarungen mit Verlagen dürften dadurch an Gewicht gewinnen. Offen bleibt, wie streng der Gerichtshof das Merkmal auslegt, dass die Antwort den Aufruf des Originals ersetzt.
* DE: Die ergänzenden Inhalte können KI-generiert sein. EN: The additional content may be AI-generated.