Die Messlatte liegt hoch: Im Februar d.J. hat die BaFin die Auslegungshilfe zur InstitutsVergV veröffentlicht. Die Rechtssicherheit wird dadurch erhöht, es stellen sich aber auch eine Reihe von neuen Fragen, die es zu klären gilt: Fixe vs. variable Vergütung; Behandlung von Sachbezügen; Abfindungen; Vertriebsvergütung, Baufinanzierung; Backtesting, schwere Malus-Fälle; Clawback; Vergütungsbeauftragter. Der Umfang der Ausführungen erschreckt, die tatsächliche Höhe der Messlatte wird sich erst in den nächsten Sonderprüfungen ergeben. Weitere Informationen sowie die Anmeldung