Die Veröffentlichung der Omnibus-Verordnung der Europäischen Kommission hat Fragen zur Reaktion der Branche auf die Initiative aufgeworfen. Head of Sustainability Hannah Dellemann betont, dass diese Verordnung keine ESG-Kehrtwende darstellt. Sie zielt auf die Vereinfachung und Abstimmung bestehender Regelungen ab. Unternehmen sollten bereits erreichte Projektfortschritte nicht aufgeben, da ESG-Themen weiterhin relevant sind. Die Anpassungen bei CSRD, Taxonomie und CSDDD bringen Änderungen für die Berichtspflichten mit sich, wobei viele Unternehmen von Vereinfachungen profitieren werden. Es wird empfohlen, die Zeit ohne Druck zu nutzen, um die Daten- und Prozessqualität zu erhöhen, unabhängig von den regulatorischen Anforderungen.
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