Neues Steuerberatergesetz: Fremdbesitzverbot für Finanzinvestoren
Der deutsche Gesetzgeber plant eine Novelle des Steuerberatungsgesetzes, um den Einstieg von Finanzinvestoren bei Steuerberatungsgesellschaften zu verbieten. Am 24. April 2026 wurde im Bundestag eine Verschärfung des sogenannten Fremdbesitzverbotes verabschiedet. Dieses Verbot besagt, dass Steuerberatungsgesellschaften ausschließlich von Angehörigen steuerberatender oder vergleichbarer freier Berufe beherrscht werden dürfen und nicht von fachfremden Investoren oder Kapitalgebern.
Hintergrund und aktuelle Entwicklungen
In den letzten Jahren sind verstärkt Finanzinvestoren bei Steuerberatern aktiv geworden, darunter große Fonds wie KKR, Blackstone oder EQT. Steuerberatung gilt als attraktives Investitionsziel aufgrund ihrer planbaren Einnahmen, dem häufig bestehenden Nachfolgeproblem und der Fragmentierung des Marktes. Die Branche befindet sich in einem strukturellen Umbruch und einer starken Konsolidierung.
Erwartungen und Auswirkungen
Die Zustimmung des Bundesrats zur Gesetzesnovelle wurde zunächst verschoben, gilt aber als bald wahrscheinlich. Die neuen Regeln sollen unmittelbar am Tag nach Verkündung in Kraft treten und das Fremdbesitzverbot verbindlich durchsetzen. Wie sich dies konkret auf bereits im Fremdbesitz befindliche Kanzleien auswirken wird, bleibt abzuwarten. Zudem wird die Rolle der Wirtschaftsprüferkammer bei der Umsetzung als bedeutend eingeschätzt.
Chancen unabhängiger Kanzleien
Unabhängige Steuerberatungskanzleien, die keine Finanzinvestoren involvieren, profitieren nach Ansicht von Experten von größerer unternehmerischer Freiheit, schnellerer Prozessgestaltung und höherer Spezialisierung, beispielsweise auf Immobilien oder Private Equity. Zudem sind persönliche Mandantenbeziehungen und eine geringere Personalfluktuation Vorteile, die zur besseren Beratungsqualität beitragen.
Vergleich zu investorenkontrollierten Kanzleien
Kanzleien im Besitz von Finanzinvestoren punkten insbesondere durch Skalierbarkeit des Geschäftsmodells, Synergien in administrativen Funktionen sowie eine stärkere Markenbildung aufgrund größerer finanzieller Ressourcen. Dennoch überwiegen laut Experten die Vorteile unabhängiger Kanzleien vor allem im Bereich Qualität und Mandantenbindung.
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