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Reform der Offenlegungsverordnung: Neue Nachhaltigkeitskategorien für Fondsprodukte

Edition AIReform der Offenlegungsverordnung: Neue Nachhaltigkeitskategorien für Fondsprodukte

Die Reform der Offenlegungsverordnung zielt auf neue Nachhaltigkeitskategorien ab, um Artikel 6, 8 und 9 durch Sustainable, Transition und ESG-Basics zu ersetzen. Sustainable-Produkte müssen mindestens 70% des Portfolios zu ökologischen oder sozialen Zielen beitragen. Die neue Kategorie ‘Transition’ fordert einen nachhaltigen Übergangsplan, während ‘ESG Basics’ ESG-Faktoren systematisch berücksichtigt. Es werden schonende Übergangsregeln angestrebt, um die Stabilität des Marktes zu wahren. Die Ypsilon Group erwartet die Anwendung der neuen Regeln ab 2028.


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