CIP-0113 von Cardano verschafft Emittenten Kontrolle über Token

Digital Investing and CryptoCIP-0113 von Cardano verschafft Emittenten Kontrolle über Token

Die Cardano Foundation hat am 7. Oktober 2026 auf der Konferenz TOKEN2049 den Token-Standard CIP-0113 für das Cardano-Mainnet freigeschaltet. Emittenten von Stablecoins, tokenisierten Fonds, Anleihen oder Aktien können damit Compliance-Regeln wie KYC- und AML-Prüfungen, Sanktionsabgleiche und Transferbeschränkungen unmittelbar in den Token einbauen; das Netzwerk prüft diese Regeln bei jeder Übertragung, jeder Ausgabe und jeder Vernichtung eines Tokens. Laut Mitteilung der Foundation gingen dem Start eine gemeinsame Entwicklung mit Experten aus der Community und mehrere unabhängige Sicherheitsaudits voraus. Eine Hard Fork war nicht nötig.

Schlagzeilen über eingefrorene und beschlagnahmte Token greifen dabei zu kurz. Sperrfunktionen sind im Markt für digitale Vermögenswerte längst gelebte Praxis: Circle und Tether etwa haben im September nach dem Hack der Börse Bitget eine verdächtige Wallet auf Vertragsebene gesperrt, wie Decrypt berichtet. Für Entscheider im institutionellen Markt ist deshalb eine andere Frage relevant: Wo sitzt die Kontrolle, wer übt sie aus, und wer darf ihre Regeln später ändern?

Was der Standard technisch festlegt

Die Spezifikation von CIP-0113 beschreibt programmierbare Token als Token, die nur dann den Eigentümer wechseln, wenn ein zugehöriges Skript die Transaktion erfolgreich validiert. Bislang konnten native Cardano-Token nach ihrer Ausgabe frei zwischen Adressen bewegt werden; regulierte Stablecoins oder tokenisierte Wertpapiere ließen sich damit nicht sauber abbilden. Der Standard schließt diese Lücke mit drei Ebenen: einem gemeinsamen On-Chain-Register, in dem jeder programmierbare Token mit seinen Regelskripten eingetragen wird, einer gemeinsamen Validierungsinfrastruktur und tokenspezifischen sogenannten Substandards, die die eigentlichen Regeln enthalten.

Alle programmierbaren Token liegen an einer gemeinsamen Skriptadresse; das Eigentum wird über das Stake-Credential des jeweiligen Halters zugeordnet. Für Wallets und Explorer bleiben die Token native Cardano-Assets, was die Foundation als zentralen Unterschied zu Lösungen mit Wrapper-Token oder geschlossenen Systemen hervorhebt. Unterstützung zum Start kommt nach Angaben der Foundation von den Wallets Eternl und GeroWallet, dem Explorer CardanoScan und dem Entwicklerwerkzeug BloxBean.

Die Spezifikation kennt drei Arten von Aktionen. Gewöhnliche Übertragungen löst der Halter aus, und das Transferskript des Tokens prüft sie. Daneben gibt es sogenannte Third-Party-Aktionen, die ausdrücklich ohne Zustimmung des Halters ausgeführt werden können, etwa Beschlagnahme, erzwungene Übertragung oder das Vernichten von Beständen. Die dritte Aktionsart erlaubt es dem Halter, gesperrte Bestände eines Tokens von seinen übrigen Positionen zu trennen, damit eine Sperre nicht versehentlich andere Assets im selben Datensatz blockiert. Beschlagnahmte Token müssen laut Spezifikation innerhalb des Systems verbleiben und können nicht an beliebige Adressen abfließen.

Der Standard regelt das Wie, nicht das Wer

Für die Risikoprüfung ist eine Festlegung der Spezifikation entscheidend: CIP-0113 bestimmt nicht, wer Third-Party-Aktionen auslösen darf. Das legt allein der jeweilige Substandard fest. Er kann die Befugnis an einen Administratorschlüssel, eine Mehrfachsignatur oder eine Governance-Logik binden, sie für alle freigeben oder auf Aktionen beschränken, die den Bestand eines Halters nicht verringern. Die Autoren halten ausdrücklich fest, dass sich die Eingriffsrechte eines Tokens nie aus der bloßen Konformität mit CIP-0113 ableiten lassen. Kreditprotokolle sollen den Substandard eines Tokens prüfen, bevor sie ihn als Sicherheit akzeptieren, weil Beschlagnahmen auch hinterlegte Sicherheiten betreffen können.

Hinzu kommt die Änderbarkeit. Die zentrale Validierungslogik wird über einen Parameterdatensatz auf der Chain verknüpft und kann neu verdrahtet werden, ohne dass die Token ihre Adresse ändern. Wer dieses Upgrade-Recht hält, schreibt der Standard nicht vor; Implementierungen müssen es lediglich dokumentieren, und ein Wechsel der Berechtigten muss zweistufig und auf der Chain sichtbar erfolgen. Die Spezifikation zieht daraus selbst die Konsequenz, dass Integratoren nicht davon ausgehen können, dass die Logik, die eine frühere Übertragung geprüft hat, auch die nächste prüft. Gegenstand jeder Vertrauensprüfung sei die im Parameterdatensatz hinterlegte Upgrade-Instanz.

Damit verlagert sich ein Teil der Due Diligence. Wer tokenisierte Instrumente auf Cardano erwirbt, verwahrt oder in Portfolios aufnimmt, muss neben dem Emittenten und dem Basiswert drei technische Governance-Fragen beantworten: Welcher Substandard gilt, wer die Eingriffsrechte hält und wer die Validierungslogik ändern darf. Das entspricht in der Sache den Fragen, die Verwahrstellen und Compliance-Abteilungen bei Smart-Contract-basierten Token auf anderen Blockchains bereits stellen; neu ist, dass Cardano diese Fragen nun in einem einheitlichen Rahmen beantwortbar macht.

Regulatorische Anschlussfähigkeit

Parallel zum Mainnet-Start haben die Foundation und die Schweizer Capital Markets and Technology Association (CMTA) mitgeteilt, dass die CMTA die CIP-113-Token für ihr Zertifizierungsschema als gleichwertig zu ihrem Token-Standard CMTAT anerkennt. Die Token enthalten demnach die im CMTAT-Rahmenwerk geforderten Pflichtfunktionen und können zur Zertifizierung von Registerwertrechten nach den Standards der CMTA genutzt werden. Für Schweizer Emissionen ist das ein greifbarer Anknüpfungspunkt. Ein erster Anwendungsfall folgte einen Tag später: Die Foundation hat ihr Identitätsprojekt Veridian als eigenständiges Unternehmen ausgegliedert. Dessen Aktien sind nach Angaben der Foundation als Registerwertrechte nach dem Schweizer DLT-Gesetz tokenisiert und das erste Asset, das unter CIP-0113 auf Cardano begeben wurde. Strategische Partner und Investoren will Veridian ab 2027 suchen.

Für den deutschen Markt ist die Lage weniger eindeutig. In der Spezifikation ist unter den verfügbaren Substandards ein „BaFin Standard“ des Entwicklers FluidTokens gelistet. Aus dieser Bezeichnung lässt sich jedoch weder eine aufsichtliche Prüfung noch eine Anerkennung für Kryptowertpapiere nach dem eWpG ableiten; belastbare Angaben dazu liegen öffentlich nicht vor.

Der Zeitpunkt ist zudem regulatorisch aufgeladen. Die ESMA hat am 8. Oktober in einer Stellungnahme klargestellt, dass unter MiCA zugelassene Kryptodienstleister keine Dienste mehr für Stablecoins erbringen sollen, die die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen; bestehende Positionen sind spätestens drei Monate nach Veröffentlichung abzubauen. Technische Kontrollmechanismen auf Token-Ebene erleichtern es Emittenten, solche Vorgaben durchzusetzen. Sie ersetzen aber weder die Zulassung noch die rechtliche Einordnung des Instruments.

Infrastruktur steht, Emittenten fehlen

Zum Start nennt die Foundation Integrationen von Wallets und Werkzeugen, aber keinen Stablecoin, keinen Fonds und keine Anleihe, die den Standard nutzen. Auch der formale Status ist noch nicht abgeschlossen: Im offiziellen Verzeichnis der Cardano Improvement Proposals wird CIP-0113 mit Stand 11. Oktober als „Proposed“ geführt, die Kriterien für den Status „Active“, darunter die Ausgabe eines Tokens auf dem Mainnet und die Unterstützung durch eine verbreitete Wallet, sind dort noch nicht abgehakt. Die Entwicklerdokumentation weist darauf hin, dass sich die Spezifikation noch ändern kann.

Für Asset Manager und institutionelle Investoren ist CIP-0113 damit vor allem ein Signal, dass ein weiteres öffentliches Netzwerk die Werkzeuge für regulierte Tokenisierung in seinen Kern aufnimmt, wie es vergleichbare Initiativen auf anderen Ledgern ebenfalls tun. Ob daraus ein relevanter Markt entsteht, hängt davon ab, ob Emittenten mit Bilanz und Lizenz den Standard nutzen und wie sie die Fragen nach Eingriffs- und Upgrade-Rechten beantworten. Offen ist auch, wie Aufsichtsbehörden in der EU Ledger-basierte Durchsetzungsmechanismen bewerten, wenn deren Logik nachträglich geändert werden kann. Diese Antworten werden über die Eignung des Standards mehr aussagen als der Mainnet-Start selbst. csa

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