Bundesverfassungsgericht bestätigt Restrukturierungsplan
Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bestätigung des Restrukturierungsplans der VARTA AG als unzulässig zurück. Die Kanzlei GRUB BRUGGER, Ersteller des Plans, begrüßt die Entscheidung. Die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit des Plans wurden vom Gericht bestätigt. Dr. Frank Schäffler von GRUB BRUGGER bezeichnet die Entscheidung als Meilenstein für die Stakeholder der VARTA AG.
Wichtiger Erfolg für das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)
Das Bundesverfassungsgericht betont die Wirksamkeit des StaRUG zur Sanierung von Unternehmen in Krisensituationen. Frank Schäffler sieht dies als wichtigen Erfolg und freut sich, zur erfolgreichen Restrukturierung der VARTA AG beigetragen zu haben.
Über GRUB BRUGGER
GRUB BRUGGER ist seit über fünf Jahrzehnten national und international tätig. Die auf Insolvenz-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei hat Standorte in Stuttgart, Frankfurt am Main, München und Freiburg. GRUB BRUGGER ist bekannt für sein Profil in der Restrukturierungs- und Sanierungsberatung sowie Insolvenzverwaltung.
Weitere Informationen
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans (VARTA AG) – LINK
Team GRUB BRUGGER für die VARTA AG
- Dr. Frank Schäffler (Federführung)
- Dr. Jasmin Urlaub (Partnerin)
- Dr. Thilo Schultze (Partner)
- Dr. Ulrich Lägler (Partner)
- Dr. Philipp Schwarz (Senior Associate)
- Theresa Glauner (Associate)
Corporate MA
- Felix Rebel (Partner)
- Dr. Nina Fischer (Associate)
PRESSEKONTAKT
Peter Herkenhoff
Leiter Rechtskommunikation
GFD – Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH
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