CoinShares hat am 28. Oktober 2026 einen physisch besicherten Zcash-ETP an der Euronext Paris eingeführt. Damit gibt es binnen fünf Wochen das zweite europäische Börsenprodukt auf ZEC. Für Allokatoren zählt dabei weniger der Zugang als die Regulierung. Die EU schränkt den Umgang mit anonymisierenden Kryptowerten ab Juli 2027 deutlich ein.
Was das Produkt bietet
Laut Pressemitteilung ist der CoinShares Zcash ETP (ISIN GB00BNRRG954) zu 100 Prozent mit ZEC hinterlegt. Er wird unter dem Ticker ZCSH in Euro gehandelt. Die Token liegen bei einem institutionellen Verwahrer, Anleger brauchen also weder Wallet noch private Schlüssel. Eine Verwaltungsgebühr nennt die Pressemitteilung nicht.
CoinShares begründet den Schritt mit einer Zugangslücke. Nach Angaben des Unternehmens liegt die Marktkapitalisierung von Zcash über 20 Milliarden US-Dollar. Viele Handelsplätze und Verwahrer führen den Token dennoch nicht. CEO Jean-Marie Mognetti beschreibt die Rolle des Hauses so: Wenn Anleger Zugang wünschen, schaffe CoinShares „dafür einen regulierten Weg“.
Wettbewerb um ein Nischen-Underlying
CoinShares ist nicht der erste Anbieter. 21shares hat am 22. September 2026 einen Zcash-ETP an der Euronext Amsterdam und Paris gelistet, mit einer Verwaltungsgebühr von 2,5 Prozent. Grayscale bietet in den USA seit Ende August einen Zcash-ETF an. Sein Vermögen stieg nach Angaben von Grayscale binnen zwei Wochen auf mehr als 500 Millionen US-Dollar (Stand 8. September 2026).
Die schnelle Folge von Emissionen zeigt, dass Emittenten Nachfrage nach Privacy-Coins sehen. Für Selektoren zählen bei so engen Märkten vor allem Gebühr, Spread und die Qualität der Verwahrung. Da Grayscales US-Produkt ebenfalls das Kürzel ZCSH trägt, lohnt beim Ordern der Blick auf die ISIN.
Optionale Privatsphäre trifft auf die AMLR
Zcash basiert auf der Bitcoin-Codebasis und übernimmt deren feste Obergrenze von 21 Millionen Coins. Transaktionen sind standardmäßig transparent. Nutzer können sie aber mit Zero-Knowledge-Beweisen abschirmen. Über sogenannte Viewing Keys lassen sich einzelne Transaktionen gezielt Prüfern oder Behörden offenlegen.
Ab dem 10. Juli 2027 gilt die EU-Geldwäscheverordnung AMLR. Ihr Artikel 79 verbietet Kryptowerte-Dienstleistern Konten, die Transaktionen anonymisieren. Das schließt „anonymity-enhancing coins“ ausdrücklich ein. Ob optionale Abschirmung mit Viewing Keys darunterfällt, legt der Verordnungstext nicht fest.
Worauf Investoren achten sollten
Nach unserer Einschätzung entscheidet die Auslegung von Artikel 79 über die Zukunft solcher Produkte in der EU. Fällt ZEC unter das Verbot, könnten Verwahrer und Handelsplätze den Token nicht mehr unterstützen. Das beträfe auch die Besicherung der ETPs.
Investoren sollten deshalb die Prospekte auf Regelungen zu Verwahrerwechsel und vorzeitiger Kündigung prüfen. Ebenso wichtig sind Stellungnahmen der Aufsicht zur Abgrenzung der Coins mit Anonymisierungsfunktion. Bis dahin bleibt Zcash ein Underlying, dessen regulatorisches Risiko schwerer wiegt als die Frage des Marktzugangs.
Bild © CoinShares
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